Berlin, 3. August 2016. Anlässlich des heutigen
Kabinettsbeschlusses zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz erklärt
BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter:
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz ist ein
Schritt in die richtige Richtung, schöpft aber das vorhandene
Bürokratieabbaupotenzial bei Weitem nicht aus. Um tatsächlich deutliche
Entlastungen für die Wirtschaft zu erreichen, muss nicht nur der
Bürokratieabbau forciert, sondern auch überflüssige neue Bürokratie
vermieden werden.
Die Erleichterung bei der Berechnung des
Sozialversicherungsbeitrags ist zu begrüßen. Dadurch entfällt für
Arbeitgeber die Notwendigkeit, das voraussichtliche beitragspflichtige
Entgelt vorab schätzen zu müssen.
Zusätzliche Prüfverfahren und Berichtspflichten, wie
sie der bisherige Entwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz vorsieht,
widersprechen dem richtigen Ziel, die Betriebe von Bürokratie zu
entlasten. Neben dem Bürokratieabbau sollte die Politik deshalb auch die
Vermeidung neuer Bürokratie im Blick behalten.
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