Die „Thüringer Allgemeine“
thematisierte am 29.07. auf ihrer Titelseite das geplante
Bundesteilhabegesetz, gegen das der Paritätische Landesverband
Thüringen neben den 37 Mitgliedsorganisationen der Lebenshilfe im
Freistaat schwere Bedenken äußert. Dass zu den mehr als 1000
Protest-Postkarten, die inzwischen an das Bundessozialministerium
geschickt wurden, auch die von mir dabei ist, sei am Rande bemerkt.
Immerhin lobte damals der Bundesverband
für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Teile des Gesetzes,
wies aber doch auch gleichzeitig auf die Risiken hin - gerade
Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf drohten Einschränkungen.
Zum Thema meint allerdings Uwe
Schummer, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: „Mit dem neuen
Bundesteilhabegesetz kommen wir einer Gesellschaft ohne Barrieren
näher. Es stellt klar, dass nicht die Behinderung selbst, sondern
die bestehenden Barrieren die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
erschweren. Je barrierefreier die Umgebung, desto mehr können
Menschen mit wesentlichen Beeinträchtigungen am gesellschaftlichen
Leben teilnehmen.“
So weit, so gut. Die Vorbehalte und
Proteste gegen dieses Bundesteilhabegesetz sind – das soll hier
ausdrücklich betont sein – sehr viel grundsätzlicher und
erweiterter, nur sind sie für mich und meinen derzeitigen
Behindertenstatus deshalb weniger von Bedeutung, als ich immerhin
noch eigenständig und selbstverantwortlich leben kann. Und mir eine
gesellschaftliche Teilhabe im Grunde möglich ist, wenn mir nur mit
etwas Rücksicht begegnet wird. Die durch kein Gesetz, sondern nur
mit dem Verständnis der Mitmenschen zu erreichen ist.
Und das kann nach meiner Erfahrung
sofort zum Problem werden, wenn man sich nicht mit dem begnügt, was
mir als Behinderten aus freien Willen zugestanden wird. Als ich vor
einiger Zeit um etwas Rücksicht bei meiner Teilnahme an
Veranstaltungen bat, die auch in Richtung von Reportern und
Fotografen ging, wurde aus meiner Bitte vom Herausgeber der „Neue
Nordhäuser Zeitung“ (nnz), Peter Stefan Greiner, daraus eine
Forderung konstruiert und mir schriftlich eine brüske Absage erteilt („dreht sich „trotz Ihrer Behinderung“ das Universum nicht um
Sie). Eine Behauptung oder Feststellung, die sicher nicht auf
Recherche beruht. Möglich allerdings, dass er seine nnz für das
(mediale) Unsiversum hält.
Ich beschränke mich seitdem und
zunehmend auf die Teilnahme an Veranstaltungen, die mir wirklich der
Teilnahme wert scheinen. Mit der Folge, dass ich den lokalen Bezug
verloren habe. Und verstehen kann, dass Behinderte, die im lokalem
Bereich auf Rücksicht angewiesen sind, von vornherein überhaupt auf
Teilnahme an Veranstaltungen verzichten. Ich sehe mich zumeist mit
meinem Alter und meiner Behinderung allein. Unter gesellschaftlicher
Teilhabe verstehe ich allerdings etwas anderes. Und überlege, was
ein Bundesteilhabegesetz soll – wie immer es ausgestaltet sein mag
- wenn im praktischen Leben das Verständnis und die Rücksicht schon
derer fehlt, die zwar darüber schreiben und gesellschaftliches
Verständnis vorgaukeln, aber nicht bereit sind, auch wirklich
Rücksicht zu üben?
Im Ergebnis beschränke ich mich also
auf meine verbliebenen Möglichkeiten, die ich zukünftig weiter
besonnen nutzen will. Gesellschaftliche Teilhabe aber orientiert sich
nach anderen Prämissen.
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