Von
1.165 bisher kommunal beschäftigten Erzieher*innen haben immerhin 1.091
die vom Land Thüringen vorgelegten Arbeitsverträge unterschrieben und
damit heute angefangen, in den nun landeseigenen Horten zu arbeiten.
„Die Übertrittsquote bewertet die GEW Thüringen als hoch. Wir sehen
damit unsere Bemühungen und unseren Kampf für gute Arbeitsbedingungen
dieser Gruppe der Erzieherinnen und Erzieher als erfolgreich an“, so
Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen.
Mehrfach
in den letzten Monaten hat die GEW Thüringen öffentlich wie nicht
öffentlich Einfluss auf die Entscheidungsträger im Bildungs- und
Finanzministerium genommen. Damit konnte letztlich erreicht werden, dass - die
Beschäftigten mit pädagogischem Hochschulabschluss anstelle der
anfänglich geplanten Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 nunmehr in
die Entgeltgruppe 8 gekommen sind, - die Beschäftigungsumfänge der
bisher kommunal angestellten Erzieher*innen anstelle der anfänglich
geplanten 50% nun mit den bisherigen Umfängen (zwischen 60 und 80 %)
übernommen wurden.
Die acht Jahre andauernde Praxis der Vergabe
von befristeten Arbeitsverträgen an die kommunal beschäftigten
Erzieher*innen wurde beendet, alle übergeleiteten Erzieher*innen haben
nunmehr unbefristete Arbeitsverträge. Damit ist eine wichtige Forderung
der GEW Thüringen durch die Landesregierung erfüllt worden. „Letztlich
sind wir als GEW froh, dass nach dem holprigen Start die Überleitung der
Erzieherinnen und Erzieher aus den Kommunen in den Landesdienst doch
ganz gut gelungen ist. Wenn alle an einem Strang ziehen, sind Lösungen
einfacher zu finden.“, zeigt sich Vitzthum zufrieden. Insbesondere die
enge Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium erwies sich als
konstruktiv und fruchtbar. Ein Dank gilt auch den Personalräten der
Kommunen und den Bezirkspersonalräten für die individuellen Beratungen
während des Überleitungsprozesses.
Die nun anstehenden Aufgaben für das Bildungsministerium lauten: - Den
Hort im Landesdienst neu gestalten und eine tatsächliche Ganztagsschule
in Thüringen etablieren. Zusätzliche Investitionen sind notwendig, aber
auch sinnvoll, denn von ganztägiger Bildung profitieren Lehrer*innen
und Erzieher*innen, aber vor allem auch die Schüler*innen und die
Eltern. - Die Bedarfsberechnung des Hortpersonals an die vorhande
Gesetzes- und Verordnungslage anpassen. Anstelle der jahrelangen
Berechnungspraxis von einer / einem Horterzieher*in für 25 Kinder gilt
es, die Vorgaben aus der Verwaltungsvorschrift für die Organisation des
Schuljahres umzusetzen. Dort ist von 15 bis 20 Kindern pro Erzieher*in
die Rede. - Keine prekären Beschäftigungsbedingungen für die bereits
im Landesdienst befindlichen Horterzieher*innen und auch für die
geplanten Neueinstellungen in diesem Bereich, die ihre 50%-Stellen
behalten bzw. nur solche neue erhalten sollen. - Die Nachqualifizierung von nicht vollständig ausgebildeten Horterzieher*innen muss umgehend organisiert werden.
Mitteilung der GEW Thüringen am 01.08.2016 |
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