Landrat Matthias Jendricke freut sich, dass das
Land die Bedarfszuweisung für den Landkreis Nordhausen in beantragter
Höhe genehmigt hat. „Dies zeigt, dass sich die zahlreichen Gespräche mit
dem Land und die seit Jahren geordnete Haushaltskonsolidierungspolitik
lohnen“, sagte Matthias Jendricke. „Die in den letzten Wochen geführten
Gespräche meinerseits und der zuständigen Mitarbeiter im Haus waren
konstruktiv und von einem großen Verständnis des Landes für unsere
Haushaltslage geprägt. Ich gehe davon aus, dass uns
in den nächsten Tagen eine Haushaltsgenehmigung erreichen wird und der
vom Kreistag beschlossene Haushalt damit formell in Kraft treten kann.“
Die Bedarfszuweisung über rund 4 Millionen Euro ist die mit Abstand
höchste derartige Zuwendung, die der Landkreis
Nordhausen bislang erhalten hat. Im vergangenen Jahr hat der Landkreis
Nordhausen eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1,9 Millionen Euro
erhalten, was die bis zu diesem Zeitpunkt höchste Zuweisung darstellte.
Bedarfszuweisungen sind nicht rückzahlbare, zusätzliche
Zuwendungen des Freistaats, die Kommunen beantragen können, die ihren
Haushalt aus eigener Kraft nicht ausgleichen können.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 04. September 2015
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