Freitag, 4. September 2015

Landkreis bekommt Bedarfszuweisung

Landrat Matthias Jendricke freut sich, dass das Land die Bedarfszuweisung für den Landkreis Nordhausen in beantragter Höhe genehmigt hat. „Dies zeigt, dass sich die zahlreichen Gespräche mit dem Land und die seit Jahren geordnete Haushaltskonsolidierungspolitik lohnen“, sagte Matthias Jendricke. „Die in den letzten Wochen geführten Gespräche meinerseits und der zuständigen Mitarbeiter im Haus waren konstruktiv und von einem großen Verständnis des Landes für unsere Haushaltslage geprägt. Ich gehe davon aus, dass uns in den nächsten Tagen eine Haushaltsgenehmigung erreichen wird und der vom Kreistag beschlossene Haushalt damit formell in Kraft treten kann.“ Die Bedarfszuweisung über rund 4 Millionen Euro ist die mit Abstand höchste derartige Zuwendung, die der Landkreis Nordhausen bislang erhalten hat. Im vergangenen Jahr hat der Landkreis Nordhausen eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1,9 Millionen Euro erhalten, was die bis zu diesem Zeitpunkt höchste Zuweisung darstellte. Bedarfszuweisungen sind nicht rückzahlbare, zusätzliche Zuwendungen des Freistaats, die Kommunen beantragen können, die ihren Haushalt aus eigener Kraft nicht ausgleichen können.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 04. September 2015

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