Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz
16.07.2021
Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs
Deutsche Bischofskonferenz berichtet über aktuellen Stand
Rund ein Jahr nach der Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ haben in den meisten Diözesen die unabhängigen Kommissionen ihre Arbeit aufgenommen oder die Besetzung steht kurz vor dem Abschluss. Am 22. Juni 2020 hatten der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, die Erklärung unterzeichnet.
In 13 Diözesen ist die Einrichtung der unabhängigen Kommissionen weitestgehend oder gänzlich abgeschlossen. In einzelnen Diözesen wurde bereits eine vorläufige Äquivalenzerklärung mit dem UBSKM vereinbart; hier werden beispielsweise die notwendigen Strukturen zur Beteiligung betroffener Menschen parallel zur Arbeitsaufnahme der Kommission aufgebaut. Neben den Kommissionen wurde als zweiter Strang der Aufarbeitungsstrukturen bereits in zehn Diözesen ein Betroffenenbeirat eingerichtet oder das Besetzungsverfahren hierzu steht kurz vor dem Abschluss. Zudem wurden alternative Formen der Betroffenenbeteiligung, die überwiegend auf eine selbstorganisierte und strukturungebundene Beteiligung setzen, in fünf Diözesen umgesetzt oder werden gerade in Verständigung mit dem UBSKM vorbereitet.
Bischof Ackermann erklärt zu dem Zwischenstand der „Gemeinsamen Erklärung“: „Ich bin froh zu sehen, dass trotz der schwierigen Rahmenbedingungen aufgrund der Pandemie große Fortschritte bei der Einrichtung der Kommissionen gemacht wurden. In zahlreichen Diözesen gibt und gab es bereits Forschungsprojekte und Gutachten sowie Aufarbeitungsprojekte zu einzelnen Einrichtungen. Durch die ‚Gemeinsame Erklärung‘ kann nun eine vergleichbare und abgestimmte Aufarbeitung in den Diözesen erfolgen, die es ermöglicht, dass regional passende Lösungen gefunden werden.“
Der Beauftragte Rörig erklärt: „Ich freue mich sagen zu können, dass in allen Diözesen die Umsetzung der ‚Gemeinsamen Erklärung‘ sehr ernst genommen wird. Mitarbeiterinnen meines Arbeitsstabes und ich haben im letzten Jahr eine Vielzahl an konstruktiven und lösungsorientierten Gesprächen mit Bistumsvertreterinnen und -vertretern geführt – zu Strukturfragen und Aspekten der Unabhängigkeit, aber auch dazu, wie es gelingen kann, betroffene Menschen umfassend und gleichberechtigt an der Aufarbeitung zu beteiligen. Auch wenn es ein langer und nicht immer einfacher Weg war und ist, bin ich doch zuversichtlich, dass bis zum Jahresende in allen Diözesen Kommissionen und Strukturen der Betroffenenbeteiligung eingerichtet sein werden. Mit Arbeitsaufnahme in den ersten Diözesen werden die nächsten Wochen und Monate zeigen, wie es gelingt, die Kernkriterien der Transparenz, Unabhängigkeit und Partizipation umzusetzen und wo weiterer Anpassungs- und Unterstützungsbedarf besteht.“
Hinweise:
Eine Übersicht zur Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ in den Diözesen findet sich als pdf-Datei im Anhang sowie unter
www.dbk.de.
Weitere Informationen sind auf der Themenseite Sexueller Missbrauch verfügbar.
Die Deutsche Bischofskonferenz
ist
ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in
Deutschland. Derzeit gehören ihr 68 Mitglieder (Stand: Juli 2021) aus
den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an.
Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben,
zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von
Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen.
Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz
ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und
Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.
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