Dienstag, 13. Juli 2021


Steuerzahlergedenktag 2021

Ab jetzt arbeiten wir in die eigene Tasche

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Der diesjährige Steuerzahlergedenktag fällt auf den 13. Juli. Die Bürger müssen in diesem Jahr also voraussichtlich vier Tage länger als im Vorjahr für öffentliche Kassen arbeiten. Denn die durchschnittliche Belastung der Einkommen mit Steuern und Abgaben ist 2021 mit voraussichtlich 52,9 Prozent rund 0,8 Prozentpunkte höher als im Jahr 2020.

Dieser Zuwachs hat verschiedene Ursachen. Dazu gehören insbesondere die neue CO2-Abgabe auf Kraft- und Heizstoffe, das Ende der befristeten Umsatzsteuersenkung und Erhöhungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung. Etwas entlastend und insofern ein Lichtblick sind die Entwicklungen bei den direkten Steuern und den Quasisteuern. Zum Jahresbeginn sind der Grundfreibetrag und im Zuge des Abbaus der kalten Progression auch die anderen Eckwerte im Einkommensteuertarif zugunsten der Steuerzahler gestiegen. Der Solidaritätszuschlag wird zumindest teilweise nicht mehr erhoben. Beide Entwicklungen sind wichtige Teilerfolge für uns als Bund der Steuerzahler. Im Bereich der Quasisteuern ist die eigentlich für 2021 geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags gestoppt worden. Die zwangsweise zu zahlenden und politisch bestimmten Stromumlagensätze liegen insgesamt in diesem Jahr zumindest etwas niedriger als im Vorjahr.

Unter dem Strich bleibt es aber dabei, dass Arbeitnehmerhaushalte über die Hälfte ihres Erwerbseinkommens nicht zur freien Verfügung haben, was auch im europäischen Vergleich ein fragwürdiger Spitzenwert ist. Viele Wahlprogramme und Töne
im laufenden Bundestagswahlkampf lassen zudem befürchten, dass die Belastungen in den kommenden Jahren deutlich steigen werden. Das gilt es zu verhindern. Eine staatliche Umverteilung von über 50 Prozent des individuellen Einkommens ist bedenklich, weil sie die Erwerbsanreize beeinträchtigt und das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen berührt.

Nach der Finanzkrise von 2008 ist es hier zulande gelungen, den Verlockungen von Steuererhöhungen zu widerstehen. Wachsende Beschäftigung und sprudelnde Steuerquellen waren das Resultat. Das sollte auch das Rezept für die Zeit nach
der Corona-Krise und nach der Wahl sein.

Das Statement von BdSt-Präsident Reiner Holznagel zum Steuerzahlergedenktag 2021

So prognostizieren wir den Steuerzahlergedenktag

Der Steuerzahlergedenktag basiert auf Belastungsquoten, die wir mithilfe detaillierter Daten aus Haushaltsbefragungen des Statistischen Bundesamts prognostizieren. Für die diesjährige Schätzung konnten wir
uns auf die sogenannten „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ (LWR) stützen. Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt.

Im Rahmen dieser LWR erhebt das Statistische Bundesamt regelmäßig, detailliert und anonymisiert die Einnahmen und Ausgaben ausgewählter Privathaushalte, die dafür monatelang ein detailliertes Haushaltsbuch führen. Die amtlichen
Hochrechnungen dieser Daten liefern ein umfassendes und repräsentatives Bild der wirtschaftlichen Situation der Bürger. Das Bundesamt hat uns wie in den Vorjahren wieder einen vertieften Zugang zu den Ergebnissen gewährt. Da diese Auswertungen der Befragungen zeitintensiv sind, beziehen sich die jüngsten verfügbaren Daten auf das Jahr 2019. Auf Basis dieser soliden Datengrundlage haben wir Hochrechnungen für das Jahr 2021 erstellt, um den diesjährigen Steuerzahlergedenktag zu ermitteln.

Corona-Sondereffekte
Allerdings liegt es auf der Hand, dass die anhaltende Corona-Krise auch die diesjährige Prognose schwierig macht. Das betrifft sowohl die Einkommenssituation der Haushalte als auch das Konsumverhalten im Zuge der Corona-Pandemie. Insgesamt gehen wir von einem durchschnittlichen Einkommenszuwachs im Zeitraum 2019/2021 von lediglich 3,3 Prozent aus. Das ist ein unterproportionales Wachstum im Vergleich zu den Jahren vor der Corona-Krise, was den weiteren Anstieg der Lasten im progressiv verlaufenden Einkommensteuertarif etwas dämpft. Auch der vom Bund der Steuerzahler erkämpfte Abbau der kalten Progression – also die Berücksichtigung der Inflation im Steuertarif – bremst den Zuwachs der Steuerlast bei steigenden Einkommen. Ohne diese beiden Effekte – der unterdurchschnittliche Einkommenszuwachs und der Abbau der kalten Progression – wäre die Gesamtbelastungsquote der Haushalte höher ausgefallen.
 

Krankenversicherung steigt
Im Bereich der Sozialversicherungen haben wir neben den üblichen Beiträgen zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auch die Beiträge berücksichtigt, die von Arbeitnehmern erwirtschaftet und als zusätzliche Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen überwiesen werden. Dies betrifft insbesondere die Umlagen für den Mutterschutz, für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Insolvenzgeldumlage und die Beiträge zur Unfallversicherung, die zwar formal nicht paritätisch finanziert, aber dennoch von den Beschäftigten erarbeitet werden. Insgesamt ist ein leichter Anstieg der Sätze gegenüber 2020 zu verzeichnen. Insbesondere der Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), aber auch die GKV-Umlagensätze sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
 

Neue CO2-Abgabe
Im Bereich der indirekten Steuern war insbesondere zu berücksichtigen, dass seit Jahresbeginn wieder die Umsatzsteuersätze von 19 bzw. 7 Prozent gelten, nachdem sie ja im zweiten Halbjahr 2020 als Konjunkturmaßnahme gesenkt worden waren. Zudem gehen wir davon aus, dass die Konsumausgaben in diesem Jahr zwar über dem Niveau von 2020, aber trotz Preis- und Einkommenszuwächsen noch unter dem Vorkrisenniveau liegen werden. Eine neue Belastung ist die seit Jahresbeginn fällige
CO2-Abgabe. Sie wird auf Kraft- und Heizstoffe erhoben. Dadurch steigen die Preise für Benzin und Diesel an der Tankstelle und auch die Preise für Erdgas und Heizöl, also die Wohnkosten. Quasisteuern in Form des Rundfunkbeitrags und der diversen Stromumlagen, die politisch verursacht sind und denen die Bürger nicht ausweichen können, sind ebenfalls in unseren prognostizierten Belastungsquoten enthalten. Die Stromumlagen sind in der Summe im laufenden Jahr etwas niedriger als im Vorjahr, während der Rundfunkbeitrag konstant geblieben ist. Zu berücksichtigen ist stets, dass die Haushalte ihre indirekten Steuern und die Quasisteuern zwar ganz überwiegend aus ihrem Nettoerwerbseinkommen finanzieren, aber zu einem kleinen Teil eben auch aus anderen Quellen wie z. B. aus staatlichen Transferzahlungen.

Gemäß den detaillierten Befragungsdaten und unserer Prognosen gehen wir daher davon aus, dass in diesem Jahr durchschnittlich rund 95,8 Prozent der Belastungen durch indirekte Steuern und durch Quasisteuern aus dem Nettoerwerbseinkommen bestritten werden. Dementsprechend sind in unserer Belastungsquote beispielsweise beim Rundfunkbeitrag statt der eigentlich 17,50 Euro pro Monat für den Durchschnittshaushalt nur 16,76 Euro als Belastung des Erwerbseinkommens berücksichtigt, während der Rest statistisch betrachtet aus anderen Quellen finanziert wird. Die aktuellen „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ betreffen wie erwähnt das Jahr 2019 und sind von uns auf das Jahr 2021 hochgerechnet worden (siehe Tabelle). Dargestellt sind die Einkommen und Belastungen eines durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalts mit Steuern und Abgaben.
 

Die Durchschnitts-Haushalte
Die rund 22,8 Millionen Arbeitnehmerhaushalte (Arbeiter, Angestellte und Beamte) in Deutschland bestehen im Durchschnitt aus 2,2 Personen. Sie setzen sich aus diversen Haushaltskonstellationen zusammen; von Single-Haushalten über Alleinerziehende und kinderlose Paare bis hin zu verschieden großen Familien und Wohngemeinschaften. Zudem sind diese Haushalte unterschiedlich stark in Teil- und Vollzeitbeschäftigungen tätig. Gemittelt über alle auftretenden Haushalts- und Erwerbskonstellationen bezieht dieser 2,2-Personen-Durchschnittshaushalt in diesem Jahr ein Monatsbruttogehalt von voraussichtlich 5.069 Euro. Hinzu kommen geringfügige Einkommen aus selbstständiger (Neben-)Tätigkeit sowie aus Vermögen wie Kapital- und Mieterträgen (insgesamt rund 132 Euro pro Monat). Außerdem sind – als versteckte Erwerbseinkommen – die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in Höhe von 1.101 Euro zu berücksichtigen, die der durchschnittliche Haushalt in diesem Jahr monatlich erarbeitet und die vom Arbeitgeber zusammen mit den Arbeitnehmeranteilen an die einzelnen Sozialversicherungsträger überwiesen werden. Das Gesamteinkommen des repräsentativen Haushalts beträgt somit in diesem Jahr 6.302 Euro pro Monat. Davon fließen 771 Euro als Einkommensteuern sowie insgesamt 2.001 Euro als Sozialversicherungsbeträge an den Staat. Diese Schätzungen basieren auf dem geltenden Einkommensteuertarif 2021 und den Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeitragsätzen unter Berücksichtigung der verschiedenen Haushaltskonstellationen. Für die Schätzung des Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeitrags wurden Prognosen der Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute vom Frühjahr 2021 verwendet. Die „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ des Statistischen Bundesamts liefern auch repräsentative Daten zum Konsumverhalten der Privathaushalte. Dadurch konnte das DSi Prognosen zur Belastung mit indirekten Steuern und Quasi-Steuern (Stromumlagen und Rundfunkbeitrag) für 2021 erstellen. Insgesamt prognostizieren wir für das laufende Jahr, dass ein durchschnittlicher Arbeitnehmerhaushalt indirekte Steuern in Höhe von monatlich rund 565 Euro zahlt. Zusammen mit den direkten Steuerlasten (771 Euro) und den Sozialversicherungsbeiträgen (2.001 Euro) beträgt die monatliche Gesamtlast demnach 3.337 Euro. Diese Summe wird aus einem Gesamteinkommen von 6.302 Euro bezahlt. Die Einkommensbelastungsquote 2021 beträgt somit voraussichtlich 52,9 Prozent. Rein rechnerisch arbeitet dieser Durchschnittshaushalt also die ersten 193 der 365 Tage des Jahres 2021 für öffentliche Kassen. Damit fällt der Steuerzahlergedenktag in diesem Jahr auf den 13. Juli. Dank der Sonderauswertungen der Haushaltsdaten, die das Statistische Bundesamt für das DSi vorgenommen hat, lässt sich diese Durchschnittsquote noch in zwei Untergruppen unterteilen.
 

Single-Haushalt
Ein alleinlebender Arbeitnehmer erarbeitet in diesem Jahr voraussichtlich ein Monatseinkommen von durchschnittlich 4.224 Euro. Davon werden 906 Euro für direkte und indirekte Steuern sowie 1.356 Euro für Sozialabgaben fällig. Seine Belastungsquote 2021 beträgt somit voraussichtlich 53,6 Prozent. Bis zum 15. Juli 2021 arbeitet er also für öffentliche Kassen.
 

Mehr-Personen-Haushalt
Alle Nicht-Single-Haushalte, also insbesondere Alleinerziehende sowie Paare ohne und mit Kindern, verfügen im Durchschnitt aller Haushaltskonstellationen in diesem Jahr voraussichtlich über ein Monatseinkommen von 7.428 Euro.
Davon müssen 1.558 Euro für direkte und indirekte Steuern sowie 2.353 Euro für Sozialabgaben gezahlt werden. Daraus resultiert eine Belastungsquote von 52,6 Prozent. Somit arbeiten diese Haushaltsmitglieder rechnerisch bis zum 12. Juli 2021 für den Staat.

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