BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
Erfurt, 22. Juli 2021
Verabschiedung des Gesetzes zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Laura Wahl: Endlich bessere Strukturen für Sexarbeiter*innen in Thüringen
Thüringen hat mit der heutigen Verabschiedung des Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz endlich nachgezogen und führt als letztes Bundesland dieses Gesetz ein. Laura Wahl, gleichstellungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt dazu: „Für Sexarbeiter*innen besteht laut Bundesgesetz eine Anmeldepflicht, für die Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnispflicht. Die Umsetzung dieser Pflichten wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Ich bin froh, dass wir mit der heutigen Verabschiedung des Ausführungsgesetzes endlich auch in Thüringen bessere Strukturen dafür schaffen.“
Die Inanspruchnahme der bisher zentral in Gotha angesiedelten Gesundheitsberatung bzw. die zentral in Weimar zu vollziehende Gewerbeanmeldung für Sexarbeitende wird künftig dezentral in den Kommunen und kreisfreien Städten möglich sein. Gerade hierzu gab es Kritik der Kommunalverbände, die Kosten durch Verständigungsschwierigkeiten aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse befürchteten. Wahl entgegnet dieser Kritik: „Dank des Landesprogrammes Dolmetschen in Thüringen steht uns ein einzigartiges Instrument zur Verständigung zur Verfügung. Den Landkreisen und kreisfreien Städten entstehen dadurch keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen. Dennoch wird die Übertragung an die unteren Gesundheitsbehörden sicher eine große Aufgabe und ich hoffe, dass dieser Übergang gut gelingt.“
Die bündnisgrüne Landtagsfraktion fordert in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Runden Tisches Prostitution und Sexarbeit: „Um die neuen Strukturen in Thüringen gut aufbauen zu können, halte ich diesen für unumgänglich und freue mich auf die Initiative unserer Gleichstellungsbeauftragten dazu!“, so Wahl und hebt zuletzt hervor: „Auch die Einrichtung einer überregionalen Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen muss so schnell wie möglich kommen und nicht erst mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zum 01. Januar kommenden Jahres. Es braucht dringend eine Anlaufstelle, die psychosoziale Beratung und Krisenintervention, aber auch unterstützende Betreuung beim Ausstieg aus der Prostitution oder in Finanz- und Sozialversicherungsfragen leistet.“
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