Berlin,
20.3.2020: Angesicht der Umsatzausfälle bei Millionen
Kleinstunternehmen wie Textil- und Nonfoodhändlern, Restaurants und
Freiberuflern fordert der Bundesverband UnternehmensGrün den Gesetzgeber
auf, die Mietzahlungspflicht für Gewerbemieten mit Blick auf die
Kaltmiete für die Monate April und Mai 2020 auszusetzen. Darüber hinaus
ruft der Verband die Eigentümer von Gewerberäumen auf, die Mieten
auszusetzen oder deutlich zu kürzen.
„Millionen von
Selbstständigen und Kleinstunternehmen brechen gerade die Einnahmen weg –
während die Mietkosten konstant bleiben. Wir rufen daher die Eigentümer
von Gewerberäumen auf, die Mieten auszusetzen oder deutlich zu kürzen“
appelliert Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Verbandes
UnternehmensGrün. Der Bundesverband nimmt darüber hinaus die
Mietzahlungspflicht in den Blick: „Wir fordern den Gesetzgeber auf, die
Mietzahlungspflicht für Gewerbemieten mit Blick auf die Kaltmiete für
die Monate April und Mai 2020 auszusetzen“, erläutert
UnternehmensGrün-Vorstand Klaus Stähle, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Sozialbindung des Eigentums
„Wir
haben die Sozialbindung des Eigentums“, so Stähle weiter. Nicht jedem
notleidendem Gewerbemieter wird es mit Verweis auf § 313 BGB, dem
Wegfall der Geschäftsgrundlage mit der Folge der Anpassung der
Mietzahlung gelingen, die Mietzahlungen ohne Rechtsstreit aussetzen zu
können. Der Bundesgesetzgeber ist daher gefordert, die Lasten so zu
verteilen, dass die Wirtschaft auch nach der Corona-Krise durchstarten
kann. Die Abwägung zwischen einer Vielzahl von Insolvenzen und dem
Ausfall der Mietzahlung auf Eigentümerseite kann bei verfassungsgemäßer
Abwägung nur zu einer pauschalierten Aussetzung der
Mietzahlungsverpflichtung führen.
„Das wäre eine radikale, aber
zugleich auch verhältnismäßige Maßnahme. Sie enteignet nicht, ist auch
nicht enteignungsgleich, sondern sichert dem Vermieter den Ertrag durch
den Erhalt seines Gewerbemieters, dem hierdurch Luft zur Disposition in
Zeiten der Corona-Krise verschafft wird“, ist UnternehmensGrün-Vorstand
Stähle überzeugt.
„Viele kleine Unternehmen und Selbstständige
haben kaum Rücklagen und können schon nach einem Monat Arbeitsausfall in
Zahlungsschwierigkeiten geraten“, weiß Geschäftsführerin Reuter. „Am
Ende sitzen Mieter und Vermieter im selben Boot. Von Kündigungen wegen
Mietausfall haben auch die Vermieter nichts. Durch die Corona-Krise wird
es in den nächsten Monaten nicht leicht, neue Mieter_innen für
leerstehende Räume zu finden – auch in den Großstädten nicht“, betont
Reuter.
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