Donnerstag, 12. März 2020

Agentur für Arbeit: Über 100.000 Arbeitsbescheinigungen werden elektronisch übersandt

Seit ein paar Jahren können Arbeitgeber die erforderlichen Arbeitsbescheinigungen für Arbeitslosengeld elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln. Im Januar wurden in Deutschland knapp 450.000 Arbeitsbescheinigungen erstellt, bereits ein Viertel kam auf elektronischem Wege. Der angebotene Basisdienst "Bescheinigung elektronisch annehmen" (BEA) sei durchaus in zahlreichen Lohnabrechnungsprogrammen von Unternehmen integriert, so die Nordhäuser Arbeitsagentur. Damit nutzen bereits viele Firmenchefs die Möglichkeit der Onlineübermittlung:
Steuerberaterkanzlei Rappe kennt die Vorteile
Simone Rappe, Inhaberin der gleichnamigen Steuerberaterkanzlei in Nordhausen begrüßt das Verfahren: „Digital heißt immer papierlos und eine Ersparnis von Zeit und Geld. Wir übermitteln schon seit längerem die Bescheinigungen auf digitalem Wege. Ich bin davon überzeugt.“ Die Angaben würden auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft, die Annahme wird quittiert. Die hohe Qualität der Bescheinigungen vermeidet unnötige Rückfragen und verkürzt die Arbeitsprozesse. „Ich kann die Nutzung tatsächlich nur empfehlen“, so die Steuerexpertin.
Betriebe können den bestehenden Weg des Sozialversicherungs-Meldeverfahrens oder die bereits bekannte Eingabehilfe des SV-Net, also der Online-Plattform für die Meldung zur Sozialversicherung nutzen. Kleinere Arbeitgeber haben laut Arbeitsagentur daher keinen größeren Aufwand zu befürchten. Die Softwareanbieter stellen die neue Funktion in der Lohnabrechnungssoftware zur Verfügung.

Bei Fragen helfen Ihnen die gebührenfreien Servicehotlines:
   0800 4 5555 03 (Techn. Support)
   0800 4 5555 20 (Allg. Auskünfte)

   0800 4 5555 27 (BEA-Support) 

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