Agentur für Arbeit: Über 100.000 Arbeitsbescheinigungen werden elektronisch übersandt
Seit
ein paar Jahren können Arbeitgeber die erforderlichen
Arbeitsbescheinigungen für Arbeitslosengeld elektronisch an die Agentur
für Arbeit übermitteln.
Im Januar wurden in Deutschland knapp 450.000 Arbeitsbescheinigungen
erstellt, bereits ein Viertel kam auf elektronischem Wege. Der
angebotene Basisdienst "Bescheinigung elektronisch annehmen" (BEA) sei
durchaus in zahlreichen Lohnabrechnungsprogrammen von
Unternehmen integriert, so die Nordhäuser Arbeitsagentur. Damit nutzen
bereits viele Firmenchefs die Möglichkeit der Onlineübermittlung:
Steuerberaterkanzlei Rappe kennt die Vorteile
Simone
Rappe, Inhaberin der gleichnamigen Steuerberaterkanzlei in Nordhausen
begrüßt das Verfahren: „Digital heißt immer papierlos und eine Ersparnis
von
Zeit und Geld. Wir übermitteln schon seit längerem die Bescheinigungen
auf digitalem Wege. Ich bin davon überzeugt.“
Die Angaben
würden auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft, die Annahme wird
quittiert. Die hohe Qualität der Bescheinigungen vermeidet unnötige
Rückfragen und verkürzt die Arbeitsprozesse. „Ich kann
die Nutzung tatsächlich nur empfehlen“, so die Steuerexpertin.
Betriebe
können den bestehenden Weg des Sozialversicherungs-Meldeverfahrens oder
die bereits bekannte Eingabehilfe des SV-Net,
also der Online-Plattform für die Meldung zur Sozialversicherung
nutzen. Kleinere Arbeitgeber haben laut Arbeitsagentur daher keinen
größeren Aufwand zu befürchten. Die Softwareanbieter stellen die neue
Funktion in der Lohnabrechnungssoftware zur Verfügung.
Bei Fragen helfen Ihnen die gebührenfreien Servicehotlines:
•
0800 4 5555 03 (Techn. Support)
•
0800 4 5555 20 (Allg. Auskünfte)
•
0800 4 5555 27 (BEA-Support)
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