Ausbreitung des Corona-Virus
Nordhausen (psv) „Als Stadt Nordhausen und Kita-Träger haben wir auf Grundlage der Landesvorgabe schnellstmöglich eine einheitliche Regelung gefunden, die die Eltern in dieser schwierigen Phase unbürokratisch entlastet,“ so Nordhausens Bürgermeisterin und zuständige Dezernentin Jutta Krauth.
„Die Stadt Nordhausen wird in den eigenen
Kita-Einrichtungen den Einzug der Kitagebühren zum ersten April, die
durch die Eltern selbst entrichtet werden, stornieren. Ebenso wird der
Einzug der Hortgebühren zum 1. April storniert bzw. der
Lastschrifteinzug automatisch durch die Stadtverwaltung gestoppt. Die
Eltern von Kita- und/oder Hortkindern, die selbst einzahlen und nicht am
Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir, die Zahlungen für April
selbstständig auszusetzen bzw. einen bestehenden
Dauerauftrag anzupassen,“ so Jutta Krauth zum Prozedere.
Den Kita-Trägern in der Stadt Nordhausen wurde das
gleiche Verfahren empfohlen. Der größte freie Träger, das
JugendSozialwerk Nordhausen e. V., wird dieses Verfahren analog
anwenden. Holger Richter, stellvertretender Vorsitzender des Vereins,
ergänzt: „Auch wir werden im April die Lastschriften für die
Elternbeiträge der Kindertagesbetreuung für alle Standorte in Thüringen
und Sachsen aussetzen. Eine genaue Rückrechnung und Verrechnung mit
eventuell schon zurückgebuchten Beiträgen aus März erfolgt
dann zu einem späteren Zeitpunkt mit der gebotenen Sorgfalt.“
Um die rasche Ausbreitung des Coronavirus, das die
Krankheit COVID-19 auslösen kann, einzudämmen, sind alle staatlichen
sowie privaten Bildungseinrichtungen vorläufig bis zum Ende der
Osterferien am 17. April 2020 geschlossen. Konkret betroffen
sind Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen und
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen. Gemeinsam mit
den Trägern und entsprechend der Landesvorgaben hat die Stadt Nordhausen
eine Notfallbetreuung organisiert. In zwölf
Nordhäuser Kindertageseinrichtungen werden derzeit rund 60 Kinder
betreut.
Die Thüringer Landesregierung hatte gestern die
Grundsatzentscheidung getroffen, dass die Elternbeiträge für
Kindergärten und Horte für die Zeit der derzeitigen Schließungen den
Kommunen und freien Trägern erstattet werden. In diesem Zusammenhang
regt Bürgermeisterin Jutta Krauth an, seitens des Landes auch die
Kosten für die Eltern zu übernehmen, deren Kinder derzeit aus
Systemrelevanz in der Notbetreuung sind.
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