Arbeitsagentur
informiert zum Verfahren
Bei der Beantragung von Kurzarbeit ist laut Agentur für Arbeit unbedingt Folgendes zu beachten:
Bevor
Kurzarbeitergeld beantragt wird, muss immer zunächst vorher eine
Anzeige durch den Arbeitgeber erfolgen!
Im
Beispiel: Für Unternehmen, die für den Monat März Kurzarbeitergeld
beziehen möchten, muss die Anzeige bis zum 31.03.2020 der
zuständigen Arbeitsagentur vorliegen. Der Antrag auf Auszahlung des
Kurzarbeitergeldes kann im nachfolgenden Monat gestellt werden.
Die
Anzeige kann schnell, sicher und jederzeit
online über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit erstellt
und eingereicht
werden.https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Alle
Angaben vollständig eintragen – Was ist wichtig?
- Nur mit Betriebsnummer ist eine Zuordnung des Betriebes möglich
- Aktuelle Anschrift des Betriebes und Kontaktdaten
- Zeitraum –Kalendermonate für welche ein Ausfall zu erwarten ist. Hier sind später Verlängerungen oder auch Abkürzungen möglich
- Ist der Gesamtbetrieb oder nur eine Abteilung betroffen?
- Welche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit haben die Arbeitnehmer?
- Die Voraussichtliche Arbeitszeit während Kurzarbeit kann geschätzt werden.
- Wieviel Arbeitnehmer sind derzeit im Betrieb beschäftigt?
Gründe
zum Arbeitsausfall
Allein
das Wort „Corona“ ist nicht ausreichend. Hier sollte kurz und
knapp die betriebliche Situation, beispielsweise zu ausbleibenden
Aufträgen oder fehlenden Kunden, zu Lieferengpässen, oder zu
behördlich angeordneten Schließungen geschildert werden.
Die Beratung zur
Anzeige übernimmt der Arbeitgeber-Service durch die persönlichen
Ansprechpartner oder über die Hotline 0800 4 5555 20.
Aufgrund der
aktuellen Situation ist das Anrufaufkommen stark erhöht. Die
Arbeitsagentur verstärkt deutlich in diesen Tagen ihre
Anrufbereitschaft, um Arbeitgebern in dieser schwierigen Phase die
nötige Sicherheit und Unterstützung geben zu können.
Informationen zur
Kurzarbeit sind auch im Internet
auf www.arbeitsagentur.de
zu finden. Darüber hinaus wird auf Videos über den Anbieter Youtube
zu Voraussetzungen und zum Verfahren bei Kurzarbeit verwiesen:
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