Dienstag, 31. März 2020

Das Landratsamt Nordhausen informiert:

Grundsicherung - Beantragung wird vorübergehend erleichtert

Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber das Antragsverfahren der Grundsicherung für alle Neuanträge vorübergehend erleichtert. So wird in den nächsten sechs Monaten u.a. darauf verzichtet, das Vermögen und die Angemessenheit der Miete zu prüfen, um Umzüge zu vermeiden. Die Regelungen gelten rückwirkend zum 1. März.

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni dieses Jahres erstmalig Leistungen der Grundsicherung beantragt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen. Ebenso werden für Neuanträge, die von Anfang März bis Ende Juni beginnen, die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt. 

Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die zwischen dem 31. März bis einschließlich 30. August enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. In diesen Fällen ist kein Weiterbewilligungsantrag erforderlich.


Weitere Informationen, eine Übersicht der Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es online unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung. Außerdem können sich Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen auch über eine Sonderhotline unter 0800 4 5555 23 informieren. Das Jobcenter Nordhausen ist telefonisch erreichbar unter 03631 650 129 sowie 03631 650 888 und per E-Mail an Jobcenter-Nordhausen@jobcenter-ge.de. Anträge können auch per Post geschickt oder direkt in den Briefkasten am Jobcenter Nordhausen in der Uferstraße 2 eingeworfen werden.

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