Grundsicherung - Beantragung wird vorübergehend erleichtert
Aufgrund
der aktuellen Ausnahmesituation der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber
das Antragsverfahren der Grundsicherung für alle Neuanträge
vorübergehend erleichtert. So wird in den nächsten
sechs Monaten u.a. darauf verzichtet, das Vermögen und die
Angemessenheit der Miete zu prüfen, um Umzüge zu vermeiden. Die
Regelungen gelten rückwirkend zum 1. März.
Wer
zwischen dem 1. März und dem 30. Juni dieses Jahres erstmalig
Leistungen der Grundsicherung beantragt und dabei erklärt, über kein
erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den
ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang
geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen. Ebenso werden für
Neuanträge, die von Anfang März bis Ende Juni beginnen, die Kosten der
Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten für
die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.
Für
Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für
Bewilligungszeiträume, die zwischen dem 31. März bis einschließlich 30.
August enden, werden die Leistungen automatisch
weiter bewilligt. In diesen Fällen ist kein Weiterbewilligungsantrag
erforderlich.
Weitere
Informationen, eine Übersicht der Neuregelungen in der Grundsicherung
und abrufbare Anträge gibt es online unter
www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung. Außerdem können sich
Selbständige,
Freiberufler und alle Betroffenen auch über eine Sonderhotline unter
0800 4 5555 23 informieren. Das Jobcenter Nordhausen ist telefonisch
erreichbar unter 03631 650 129 sowie 03631 650 888 und per E-Mail an
Jobcenter-Nordhausen@jobcenter-ge.de. Anträge können
auch per Post geschickt oder direkt in den Briefkasten am Jobcenter
Nordhausen in der Uferstraße 2 eingeworfen werden.
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