Bühl: Aufstockung über das Niveau der Grundsicherung für Geringverdiener
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
fordert eine Ausweitung des Kurzarbeitergeldes auf Minijobber während
der Dauer der Corona-Krise. „Diese Beschäftigtengruppe hat derzeit
keinen Anspruch auf die Leistung. Minijobber wurden
während der vergangenen Tage schon verstärkt von Betrieben entlassen,
deren Geschäfte infolge der Pandemie zum Erliegen gekommen sind“, sagte
der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Andreas
Bühl. „Wir betrachten es als Aufgabe von verantwortungsvoller
Politik in dieser außergewöhnlichen Situation, gerade diejenigen
Beschäftigten, die in ihrem Minijobverhältnis ohnehin nicht üppig
verdienen, zu unterstützen.“ Zudem liege es im Interesse der
Arbeitgeber, die Beschäftigten auch in dieser Zeit weiter an den
Betrieb zu binden, damit sie nach dem Ende der Corona-Krise mit ihrem
eingespielten Personal schnell wieder an den Start gehen können. Es sei
wichtig, die finanzielle Belastung der Unternehmen in Grenzen zu halten.
„Daher sollten den Unternehmen dann auch
die Lohnnebenkosten in Form der Knappschaftsbeiträge erstattet werden“,
so Bühl weiter. Diese beiden Forderungen macht die CDU-Fraktion in
Richtung Bundestag auf, welcher in der nächsten Woche über weitere
Maßnahmen gegen die Corona-Krise beraten wird.
Die wichtige Maßnahme des Kurzarbeitergeldes
stellt aber weiter solche Arbeitnehmer vor Herausforderungen, die
lediglich Mindestlohn verdienen. Hier sind die ausbezahlten 60 Prozent
für Alleinstehende oder 67 Prozent für Personen mit
Kindern einfach zu wenig, stellte Bühl fest. „Eine Aufstockung des
Kurzarbeitergeldes über das Niveau der Grundsicherung oder eine
generelle Anhebung des ausgezahlten Prozentsatzes vom Nettolohn während
der Zeit der Corona-Krise ist nötig“, sagte der Ilmenauer
Abgeordnete, der für die CDU-Fraktion im Wirtschaftsausschuss des
Thüringer Landtags sitzt.
„Ebenso müssen die Azubis unbedingt in den
Unternehmen gehalten werden“, so Bühl weiter. Er schlägt vor, die für
Auszubildende bislang für sechs Wochen gesetzlich geregelte volle
Lohnfortzahlung bei angeordneter Kurzarbeit auf drei Monate
zu erweitern. Sichergestellt müsse jedoch werden, dass diese Maßnahmen
nur für die Zeit der Corona-Krise gelten werden, so Bühl abschließend.
Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher
Erfurt, 22.03.2020
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