Freitag, 27. März 2020

Allgemeinverfügung gilt ab 28. März 2020


Abstimmung mit Land Thüringen zum Umgang mit Tiefbauarbeiten

Nordhausen (psv) Das Stadtgebiet der Stadt Nordhausen ist als Bombenabwurfgebiet des II. Weltkrieges mit Kampfmitteln belastet. Damit gibt es grundsätzlich in Nordhausen eine latente Gefahr in Bezug auf Kampfmittelbelastung. Die Stadt Nordhausen hat gemeinsam mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt und der Firma Tauber Delaborierung den Umgang mit Tiefbauarbeiten auf Grundlage des Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit den Verordnungen des Freistaats Thüringen dazu getroffen: Bis zum 19. April 2020, 24:00 Uhr, werden keine Tiefbaumaßnahmen im Radius von 1.000 m um das Südharz Klinikum Nordhausen durchgeführt.
Sollte es auf Grund von Erdaushubarbeiten zu einem Kampfmittelfund im Umkreis von 1.000 Metern zum Südharz Klinikum Nordhausen kommen, ist die Notwendigkeit einer Evakuierung des Klinikums sehr wahrscheinlich. Dies gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

Dem Südharz Klinikum Nordhausen kommt eine besondere Bedeutung bei der Behandlung von Erkrankten und der allgemeinen Daseinsfürsorge im Landkreis Nordhausen, und darüber hinaus, zu. Da diesem bei der Behandlung von stationären und ambulanten Kranken und insbesondere Corona-Infizierten mit ggf. schweren Verläufen ein besonders hoher Stellenwert zu Teil wird, ist dieses während der Pandemie als besonders schutzbedürftige Einrichtung zu betrachten. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Infektionen weiterhin zunimmt. Dadurch bedingt ist eine uneingeschränkte medizinische Versorgung unabdingbar. Somit ist sicherzustellen, dass der Betrieb des Südharz Klinikums Nordhausen nicht durch einen zufälligen Kampfmittelfund unterbrochen wird.

Das Nähere regelt die heute erschienene „Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen“ der Stadt Nordhausen (nebst beigefügtem Lageplan), die zum 28. März 2020, 00:00 Uhr, in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt einsehbar.

Anlagen:
-        Allgemeinverfügung vom 27.03.2020

-        Lageplan 

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