Donnerstag, 12. März 2020

Das Landratsamt Nordhausen informiert:

Allgemeinverfügung zum Schutz vor Coronaerkrankungen 
Zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus untersagt der Landkreis Nordhausen in Abstimmung mit anderen Landkreisen in Thüringen ab sofort alle öffentlichen oder privaten Veranstaltungen mit 500 und mehr Personen. Dazu hat die Landkreisverwaltung eine Allgemeinverfügung auf der rechtlichen Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Öffentliche oder private Veranstaltungen mit externen Besuchern in Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Schulen, Kitas, Heimen und Pflegeeinrichtungen werden ebenfalls untersagt. Damit ist kein allgemeines Besuchsverbot gemeint, lediglich Feste und weitere Veranstaltungen mit externen Gästen müssen unterbleiben. Beispielhaft würde dazu auch ein Tag der offenen Tür zählen.
Soweit öffentliche oder private Veranstaltungen mit 100 bis 499 Personen in Räumlichkeiten stattfinden sollen, müssen die Veranstalter die Daten der Personen erfassen, um im Nachgang bei einem möglichen Infektionsfall die Suche nach Kontaktpersonen zu erleichtern. Die Veranstalter nehmen dafür Name, Adresse, Telefon-/Mobilnummer und wenn vorhanden die Sitzplatznummer am Eingang auf und bewahren diese bis zu vier Wochen nach dem Ende der Veranstaltung auf. Darüber hinaus müssen Veranstalter eine Risikoeinschätzung zu ihren Veranstaltungen nach den aktuellen Vorgaben des Robert Koch Institutes (www.rki.de) vornehmen.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April und kann je nach der aktuellen Lage angepasst bzw. verlängert werden. Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter https://www.landratsamt-nordhausen.de/allgemeinverfuegungen.html

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