Allgemeinverfügung zum Schutz vor Coronaerkrankungen
Zum
Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus untersagt der Landkreis
Nordhausen in Abstimmung mit anderen Landkreisen in Thüringen
ab sofort alle öffentlichen oder privaten Veranstaltungen mit 500 und
mehr Personen. Dazu hat die Landkreisverwaltung eine Allgemeinverfügung
auf der rechtlichen Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen.
Öffentliche oder private Veranstaltungen mit
externen Besuchern in Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise
Schulen, Kitas, Heimen und Pflegeeinrichtungen werden ebenfalls
untersagt. Damit ist kein allgemeines Besuchsverbot gemeint, lediglich
Feste und weitere Veranstaltungen mit externen Gästen
müssen unterbleiben. Beispielhaft würde dazu auch ein Tag der offenen
Tür zählen.
Soweit
öffentliche oder private Veranstaltungen mit 100 bis 499 Personen in
Räumlichkeiten stattfinden sollen, müssen die Veranstalter
die Daten der Personen erfassen, um im Nachgang bei einem möglichen
Infektionsfall die Suche nach Kontaktpersonen zu erleichtern. Die
Veranstalter nehmen dafür Name, Adresse, Telefon-/Mobilnummer und wenn
vorhanden die Sitzplatznummer am Eingang auf und bewahren
diese bis zu vier Wochen nach dem Ende der Veranstaltung auf. Darüber
hinaus müssen Veranstalter eine Risikoeinschätzung zu ihren
Veranstaltungen nach den aktuellen Vorgaben des Robert Koch Institutes (www.rki.de) vornehmen.
Die
Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April und kann je nach der
aktuellen Lage angepasst bzw. verlängert werden. Die Allgemeinverfügung
ist abrufbar unter https://www.landratsamt-nordhausen.de/allgemeinverfuegungen.html
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