Malsch: „Landfriedensbruch darf nicht belohnt werden“
Erfurt – Der integrationspolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion, Markus Malsch, fordert ein hartes Vorgehen gegen
die Quarantäne-Verweigerer der Erstaufnahme-Einrichtung in Suhl. „Die
Asylanträge der betreffenden Personen sind
sofort zu prüfen und bei fehlendem Anspruch ist die Abschiebung
anschließend anzuordnen“, erklärte Malsch. An die Adresse des neuen
Migrationsministers Dirk Adams (Grüne) formulierte der CDU-Politiker die
Erwartung, von einer Verteilung dieser etwa 25 Flüchtlinge
auf die Landkreise abzusehen. „Teilweise wurde hier versucht,
Forderungen unter der Flagge des IS durchzusetzen. Das ist nicht
hinnehmbar“, sagte Malsch. Der Unionsexperte warnte auch vor dem
„fatalen Signal“, dass ein Nachgeben gegenüber den Forderungen der
Quarantäne-Verweigerer auf andere, integrationswillige Asylbewerber
haben werde. „Widerstand gegen die Staatsgewalt und Landfriedensbruch
dürfen nicht auch noch belohnt werden.“
Noch bis Anfang April befinden sich die
betreffenden Flüchtlinge in überwachter Einzelquarantäne in der
Justizvollzugsanstalt Arnstadt. Sofern keine Symptome einer
Corona-Erkrankung vorliegen, ist danach ein Rücktransport in eine
Thüringer
Flüchtlingseinrichtung vorgesehen. „Das muss Suhl sein. Hier ist eine
Kontrolle dieser Personengruppe gewährleistet“, so Malsch. In den
Landkreisen dagegen fehle es oft genug an Erfahrung im Umgang mit
problematischen, nicht integrierbaren oder gewaltbereiten
Flüchtlingen. „Wir dürfen die Kreise hier nicht alleine lassen“, so
Malsch weiter. Aus der Erfahrung der letzten Jahre wissen wir, welche
Probleme in den Landkreisen mit problematischen, nicht integrierbaren
oder gewaltbereiten Flüchtlingen aufgetreten sind.
„Wenn diese Menschen sich dann auch noch strafbewehrten
Infektionsschutzmaßnahmen widersetzen, stehen die Landkreise gänzlich
allein da“, so Malschs Befürchtung.
Malsch rät daher allen Landkreisen, die diese
problematischen Personen nicht in ihrer Region unterbringen wollen,
gegenüber dem Migrationsministerium Widerspruch einzulegen.
Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher
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