Berlin, 16. März 2020
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In diesen Tagen tritt die
neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft. Das
Bundesverkehrsministerium hatte sich vorgenommen, durch die Novelle
Sicherheit und Komfort für Radfahrende deutlich zu erhöhen. Nach
Einschätzung des Fahrradclubs ADFC ist das zum Teil gelungen, eine
grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts steht allerdings noch aus.
ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn
sagt: „Wir haben uns mehr Möglichkeiten für Kommunen gewünscht, Tempo
30 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einzuführen. Auch muss es ohne
große Hürden möglich sein, Fahrradstraßen oder geschützte
Radfahrstreifen einzurichten, um Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen.
Mit dem „Gute-Straßen-für-alle-Gesetz“ hat der ADFC hier viele wichtige
Vorschläge gemacht. Wir nehmen Minister Scheuer beim Wort, dass er die
Leitideen hieraus bei der angekündigten Reform des
Straßenverkehrsgesetzes auch tatsächlich umsetzt.“
Das ändert sich für Autofahrende – in Bezug auf den Radverkehr
Mindestüberholabstand 1,50 m ist Pflicht
Autofahrende müssen
Radfahrende mit mindestens 1,50 Metern Sicherheitsabstand überholen.
Außerorts sind es sogar zwei Meter. Das galt zuvor schon durch
Gerichtsentscheidungen, steht jetzt aber ausdrücklich in der StVO. Die
Regelung gilt nach der Gesetzesbegründung unabhängig davon, ob
Radfahrende auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen oder
geschützten Radfahrstreifen („Protected Bikelanes“) unterwegs sind.
Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht
die notwendige Breite haben. Das wissen die meisten Autofahrenden nicht,
deshalb fordert der ADFC eine Aufklärungskampagne zur neuen StVO und
die schnelle Entwicklung von geeigneter Verkehrsüberwachungstechnik.
Radwege zuparken wird teurer
Für das Parken auf Geh-
und Radwegen gelten höhere Bußgelder. Die bisherigen Bußgelder von 15
bis 30 Euro werden auf 55 bis 100 Euro erhöht. Erstmals gibt es für
Parkverstöße bei Gefährdung zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch
andere Parkverstöße werden teurer, beispielsweise in zweiter Reihe und
auf Straßenbahnschienen. Weil das Zuparken von Radwegen ein gefährliches
Massenphänomen ist, fordert der ADFC eine deutlich höhere
Kontrolldichte der Behörden bis hin zur Bereitschaft, behindernde
Falschparker konsequent abschleppen zu lassen.
Gedankenloses Abbiegen und Tür-Aufreißen wird teurer
Wenn Autofahrende ohne
Schulterblick abbiegen oder die Tür aufreißen, kann das für Radfahrende
tödlich enden. Deshalb werden die Bußgelder deutlich erhöht. Wer als
Autofahrender beim Abbiegen eine Person auf dem Rad gefährdet, muss mit
einem Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro rechnen – und einem
Monat Fahrverbot. Wer beim Aussteigen unaufmerksam die Autotür öffnet
und damit eine Radfahrerin oder einen Radfahrer gefährdet, zahlt
ebenfalls mehr: 40 statt 20 Euro.
Halten auf „Schutzstreifen“ ist verboten
Bisher durften
Kraftfahrzeuge auf sogenannten „Schutzstreifen“ bis zu drei Minuten
halten. Gemeint sind Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr mit
gestrichelter Linie und Fahrradsymbol. Das Halten auf diesen Streifen
ist mit der neuen StVO jetzt verboten.
Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen für Lkw
Um Abbiegeunfälle zu
vermeiden, dürfen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen nur noch mit
Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das Schritttempo von 4 bis 7
km/h gibt dem Lkw-Führenden mehr Zeit, die Abbiegesituation zu
überblicken. Das Bußgeld für die Missachtung beträgt 70 Euro, dazu kommt
ein Punkt im Fahreignungsregister. Der ADFC hat sich für diese Regelung
stark gemacht, weil Unfälle mit rechtsabbiegenden Lkw häufig sind und
besonders schwere Folgen haben.
Das ändert sich für Radfahrende
Nebeneinanderfahren ist erlaubt
Mit der StVO-Novelle ist
es jetzt ausdrücklich erlaubt, dass man zu zweit nebeneinander mit dem
Rad fahren darf. Anderer Verkehr darf dadurch zwar nicht behindert
werden, aber solange genug Platz zum Überholen ist, ist keine
Behinderung gegeben. Bislang lautete die Grundregel: Mit Fahrrädern muss
einzeln hintereinander gefahren werden.
Grünpfeil für den Radverkehr
Mit der neuen StVO kommt
als neues Verkehrszeichen der Grünpfeil für den Radverkehr. Es erlaubt
das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrende nach vorherigem
Anhalten. Entsprechende Verkehrszeichen sind bereits in Frankreich,
Belgien und den Niederlanden zur Beschleunigung des Radverkehrs
erfolgreich im Einsatz, dort sogar ohne Anhaltepflicht. Der schon
bekannte Grünpfeil für den Autoverkehr gilt auch für den begleitenden
Radweg, stellt die neue StVO klar.
Auch Jugendliche und Erwachsene dürfen im Lastenrad mitfahren
Bisher durften in
Deutschland nur Kinder bis sieben Jahre im Lastenrad mitgenommen werden.
Ab sofort dürfen auch Menschen jenseits des Kinderalters auf Fahrrädern
mitgenommen werden, die zur Personenbeförderung gebaut und entsprechend
eingerichtet sind.
Gehwegradeln wird teuer
Zum Schutz von Fußgängern
wird das Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen von 10 bis 25
Euro auf 55 bis 100 Euro erhöht. Der ADFC weist seit Langem darauf hin,
dass das Radfahren auf Gehwegen rücksichtslos und gefährlich ist.
Gleichzeitig bekräftigt er die Forderung nach durchgängigen
Qualitätsradwegenetzen, denn wenn Radfahrende auf Gehwege ausweichen,
ist das oft auf fehlende oder schlechte Radinfrastruktur zurückzuführen.
Neue Verkehrszeichen
Fahrradzone – hier haben Radfahrende Vorrang
Mit dem neuen
Verkehrszeichen „Fahrradzone“ können größere Bereiche nach den Regeln
für Fahrradstraßen eingerichtet werden. Radfahrende haben hier Vorrang,
Autos dürfen höchstens 30 km/h fahren und müssen hinter Radfahrenden
zurückbleiben.
Radschnellweg – hier geht es zügig und sicher voran
Das neue Verkehrszeichen
kennzeichnet den Beginn und Verlauf von Radschnellwegen, wie sie in
vielen Metropolregionen derzeit geplant und gebaut werden.
Radschnellwege sind breite, vom Autoverkehr weitgehend getrennte und
idealerweise kreuzungsfreie Radvorrangrouten. Auf Radschnellwegen können
auch längere Strecken zügig und sicher zurückgelegt werden,
beispielsweise von Pendlern.
Lastenrad – die neue Art des Transports
Mit dem neuen
Zusatzzeichen „Lastenfahrrad“ können extragroße Parkplätze oder
spezielle Lieferzonen für Transport-Fahrräder eingerichtet werden.
Haifischzähne – hier müssen Autos abbremsen
Wer oft in den
Niederlanden unterwegs ist, kennt sie schon: die „Haifischzähne“. Diese
an Einmündungen auf die Fahrbahn gemalten Dreiecke zeigen mit der Spitze
auf herannahende Autos – und signalisieren ihnen so die Vorfahrt des
Radwegs. Mit der neuen StVO können sie auch in Deutschland eingesetzt
werden.
Hinweis für Redaktionen: Diese Pressemitteilung sowie Symbolfotos zur StVO und Abbildungen der neuen Verkehrzeichen finden Sie zum Download in unserem Pressebereich. Das "Gute-Straßen-für-alle-Gesetz" des ADFC gibt es in unserem Expertenbereich.
Über den ADFC
Der Allgemeine Deutsche
Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit mehr als 190.000 Mitgliedern die
größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in
Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad:
Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf
regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente
Förderung des Radverkehrs.
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