Die Corona-Krise stellt auch in Nordhausen viele
Gewerbetreibende, Unternehmen und Selbstständige vor große
wirtschaftliche Probleme. Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann und
Inge Klaan, Geschäftsführerin der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft
(SWG), begrüßen deshalb die finanziellen Soforthilfen vom Bund und dem
Land Thüringen. Seit Montagnachmittag können Betroffene die
Finanzhilfe-Anträge unter anderem auf der Homepage der Thüringer
Aufbaubank herunterladen. „Die Finanzhilfen sollen als Überbrückung
unter anderem für den innerstädtischen Handel beziehungsweise
Dienstleistungen nutzbar sein. Das wird allen Beteiligten helfen, die
Auswirkungen der behördlich angeordneten Schließung abzumildern und zu
überstehen. Wir wollen unser Möglichstes tun, damit auch
zukünftig das Nordhäuser Stadtgebiet attraktiv bleibt,“ richtet sich
Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann direkt an die Nordhäuser
Unternehmer und Selbstständige.
Inge Klaan verdeutlicht, dass die Finanzhilfen
rechtzeitig kämen und unter anderem auch für Mietzahlungen genutzt
werden können. Die SWG hat rund 150 Gewerbetreibende als Mieter. „Wir
sind für unsere Mieter da. Niemand muss in dieser Situation
mit einer Kündigung rechnen. Bei Zahlungsproblemen bitten wir die
Gewerbetreibenden darum, sich bei uns zu melden. Wir werden eine Lösung
finden“, so die SWG-Geschäftsführerin. Aber, so Klaan weiter, die
gewerblichen Mieter müssten jetzt ihre Anträge auf Finanzhilfe
schnellstmöglich stellen, die SWG könne dies nicht für die Mieter tun.
Das Soforthilfeprogramm der Thüringer
Landesregierung richtet sich an gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50
Beschäftigte, einschließlich Einzelunternehmen sowie die
wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das beinhaltet
Soloselbständige aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder
Marketingberufen. Die Fördersummen belaufen sich - je nach
Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) -
auf bis zu 5.000 (bis fünf Beschäftigte), 10.000 (sechs
bis zehn Beschäftigte), 20.000 (elf bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000
Euro (bis 50 Beschäftigte). Die Bundesregierung hat am Montag ebenfalls
ein Soforthilfe-Zuschussprogramm auf den Weg gebracht.
Wir werden im Bedarfsfall angemessene
Mietstundungen und Ratenvereinbarungen ermöglichen. „Auch wir als
Unternehmen müssen fortlaufend Rechnungen bezahlen, Finanzierungen
bedienen, Rechnungen von Bauunternehmen und Handwerkern sowie für
kommunale Dienstleistungen begleichen,“ so Klaan weiter. Herr Wetzler,
SWG-Leiter Wohnungswirtschaft, wird in den nächsten zwei Wochen alle
Gewerbemieter persönlich kontaktieren, um allen Gewerbetreibenden die
Möglichkeiten, der Soforthilfe zu vermitteln.
Klaan appelliert, in der jetzigen Ausnahmesituation besonnen zu handeln
und Ruhe zu bewahren.
Heute, am Mittwoch will die Bundesregierung ein
Gesetz verabschieden, mit dem auch privaten Mietern geholfen werden
soll, die aufgrund des Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten
geraten sind. „Wir warten jetzt die Entscheidung
am Mittwoch ab“, so Klaan abschließend.
Weiterführende Hinweise für Unternehmer, die Finanzhilfe beantragen wollen:
-
Zentrale Internetseite für die Thüringer Wirtschaft zu allen Fragen rund um Corona und Antragsformulare:
www.aufbaubank.de/corona.
-
Hotline der Thüringer Aufbaubank: 0800-534-5676.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen