Nordhausen (psv) Die Stadtverwaltung Nordhausen schließt ab Dienstag, 17. März, für die Öffentlichkeit. Ab Morgen
erfolgt der „Dienst am Bürger“ nur in den dringendsten Fällen und mit telefonischer Voranmeldung.
Dienstbetrieb im Rathaus wird aufrechterhalten
Zur
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs sind die städtischen Dienstgebäude
nur noch sehr eingeschränkt zugänglich.
Bis auf Weiteres ist ein Zutritt grundsätzlich nur aus unaufschiebbaren
Gründen und nach vorheriger telefonischer Anmeldung per Cityruf
möglich. Privatbesucher, Touristen und Besuchergruppen haben dagegen
keinen Zutritt mehr. Die Nordhäuserinnen und Nordhäuser
werden gebeten, unaufschiebbare Behördengänge im Nordhäuser Rathaus
vorab telefonisch nachzufragen und ggfs. terminieren zu lassen
In dringenden Fällen erreichen Sie die Stadtverwaltung:
24h-Cityruf: 03631 / 696-115
Zentralfax: 03631 / 696-150
Die einzelnen Ämter sind im Rahmen der regulären Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. Alle Information unter
https://www.nordhausen.de/rathaus/verwaltungsstruktur.php
Neben den Schließungen der
Museen der Stadt Nordhausen, der Stadtbibliothek Nordhausen sowie dem Badehaus Nordhausen
werden auch die Dorfgemeinschaftshäuser in den Ortsteilen sowie alle städtischen Sportstätten geschlossen.
Für das Standesamt gelten nachfolgende Hinweise:
Persönliche Vorsprachen sind auch im Standesamt derzeit nicht möglich.
Bitte nutzen Sie die Onlinedienste unter
www.nordhausen.de.
Personenstandsurkunden und Registerauszüge
Wir empfehlen Ihnen, für künftige Anfragen das Urkundenportal unter
https://www.nordhausen.de/index-c.php?ID=25551
zu nutzen.
Die gewünschten Urkunden werden Ihnen dann per Post mit Rechnung zugeschickt.
Informationen für Brautleute
Bislang besteht keine Veranlassung, Ihre geplante Eheschließung abzusagen.
Bitte beachten Sie zudem:
Bei der Trauung können nur die Brautleute und die Standesbeamtin anwesend sein. Gerade um der weiteren Verbreitung des Virus wirksam begegnen zu können, ist diese Einschränkung unerlässlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass auch Ihre Standesbeamtin auf das Händeschütteln verzichtet.
Bei der Trauung können nur die Brautleute und die Standesbeamtin anwesend sein. Gerade um der weiteren Verbreitung des Virus wirksam begegnen zu können, ist diese Einschränkung unerlässlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass auch Ihre Standesbeamtin auf das Händeschütteln verzichtet.
Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind!
Sollte eine drastische Verschärfung der Situation eintreten, wonach
Eheschließungen nicht mehr durchgeführt werden können, informieren wir
Sie rechtzeitig persönlich.
Geburtsbeurkundung Neugeborene
Die
Beurkundung neugeborener Kinder kann ohne persönliche Vorsprache
erfolgen. Sie
müssen hierzu nur in der Geburtsklinik die Geburtsanzeige vollständig
ausfüllen und unterschreiben. Soweit möglich, geben Sie dort Ihre
Originalurkunden und Kopien Ihrer Ausweise ab. Sie bekommen die
Geburtsurkunden sowie die eingereichten Unterlagen dann
gegen Rechnung nach Hause geschickt.
In besonders gelagerten Fällen nimmt das Standesamt Kontakt mit den Eltern auf und
vereinbart ein individuelles Vorgehen. Bitte geben Sie daher auf jeden Fall Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) auf der Anzeige an.
Beurkundung von Sterbefällen
Die
Unterlagen zur Beurkundung von Sterbefällen können von Bestattern wie
bisher
beim Standesamt nach Terminvereinbarung abgegeben und nach der
Beurkundung wieder abgeholt werden. Dies gilt auch für auswärtige
Bestattungsunternehmen. In diesen Fällen erfolgt die Beurkundung in der
Regel am gleichen Tag. Es erfolgt eine telefonische Information,
wenn die Unterlagen wieder abgeholt werden können.
Bitte reichen Sie die Unterlagen komplett ein, um Rückfragen zu vermeiden und eine
reibungslose Beurkundung zu ermögliche
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