Freitag, 4. Oktober 2019

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Wählerverzeichnisse liegen in der Woche vom 7. bis 11. Oktober 2019 bei den Gemeindebehörden aus
Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens sollte die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl erhalten haben. Ist dies nicht der Fall, sollte unbedingt bei der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung nachgefragt werden, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist und ggf., warum die Wahlbenachrichtigung noch nicht eingetroffen ist.


Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 04. Oktober 2019

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