Wählerverzeichnisse liegen in der Woche vom 7.
bis 11. Oktober 2019 bei den Gemeindebehörden
aus
Jeder wahlberechtigte Bürger
Thüringens sollte die Wahlbenachrichtigung für
die Landtagswahl erhalten haben. Ist dies nicht
der Fall, sollte unbedingt bei der
Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung
nachgefragt werden, ob man im Wählerverzeichnis
eingetragen ist und ggf., warum die
Wahlbenachrichtigung noch nicht eingetroffen
ist.
Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 04. Oktober 2019
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