Donnerstag, 10. Oktober 2019

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen teilt mit:

Zum Gutachten der CDU gegen das Hochschulgesetz

Madeleine Henfling: Verfassungswidrigkeit stellt immer noch ein Gericht und kein Gutachten fest


Bereits 2018 haben 32 Professor*innen und Rektor*innen Verfassungsbeschwerde gegen das Thüringer Hochschulgesetz eingelegt. Heute hat die CDU-Fraktion dazu ein Gutachten vorgestellt. 

„Das Gutachten wurde von Prof. Dr. Hermann-Josef Blanke – dem Prozessführer der Verfassungsklage – erstellt. Es verwundert daher nicht, zu welchem Urteil das Gutachten kommt“, beurteilt Madeleine Henfling, wissenschaftspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN das Gutachten und stellt im Weiteren klar:

„Das Agieren der CDU ist eine reine Nebelkerze. Sie macht hier billigen Wahlkampf. Es gibt keinen Mehrgewinn. Die Klage in Karlsruhe läuft und ob ein Vorgang beziehungsweise Gesetz verfassungswidrig ist, stellen immer noch die Gerichte und keine Gutachten fest.

Das Hochschulgesetz ist das Ergebnis eines breitgeführten Dialogprozesses mit allen Beteiligten und Akteur*innen. Wir haben die vorgebrachten Standpunkte genau geprüft und nach besten Wissen und Gewissen abgewogen. Dabei haben wir natürlich auch in der Frage der Senatsbesetzung die verfassungsrechtlichen Abwägungen einbezogen. Wir sind zuversichtlich, dass das Verfassungsgericht unseren Überlegungen zum Gesetz folgen wird.“

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringe
Erfurt, 10. Oktober 2019

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