Briefwahlunterlagen noch zu Hause?
Briefwahlunterlagen sollten schnellstmöglich zur
Post. Wer seine Briefwahlunterlagen nicht bis
spätestens Donnerstag, den
24. Oktober 2019 per Post abgesandt hat,
riskiert, dass diese nicht mehr rechtzeitig bei
der Gemeinde ankommen.
Wahlbriefe, die erst am Montag, dem
28. Oktober 2019 bei der Gemeinde
verspätet eingehen, werden bei der Auszählung
nicht mehr berücksichtigt. Das Risiko bei
verspätetem Wahlbriefeingang trägt stets der
Wähler.
Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 22. Oktober 2019
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