Mittwoch, 23. Oktober 2019

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Was ist, wenn ich am Wahltag plötzlich erkranke und welche Möglichkeiten der Stimmabgabe habe ich?
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
Wahlscheine können bis zum Freitag, dem 25. Oktober 2019, 18:00 Uhr (Öffnungszeiten der Gemeinde beachten!) bei der Gemeindebehörde beantragt werden.
„In außergewöhnlichen Fällen - und hierzu zählt z.B. eine plötzliche Erkrankung - ist die Beantragung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis spätestens 15:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde möglich“, so Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Der erkrankte Bürger beauftragt mittels Vollmacht (Schriftform), eine Person (Vertrauensperson), die Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde abzuholen. Diese holt mit dem unterschriebenen Antrag und der gültigen Vollmacht die Unterlagen bei der zuständigen Stelle ab und bringt diese zum Wahlberechtigten.
Nachdem der erkrankte Bürger den Wahlvorgang abgeschlossen hat, müssen die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich bei der auf dem roten Wahlbrief angegebenen Stelle durch die Vertrauensperson abgegeben werden, d.h. am Wahlsonntag bis spätestens 18:00 Uhr.
 Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse https://wahlen.thueringen.de

Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 23. Oktober 2019

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