Donnerstag, 17. Oktober 2019

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Wählerbefragung nach der Stimmabgabe am Wahlsonntag (27. Oktober 2019)

Verschiedene Meinungsforschungsinstitute führen am Wahltag vor einzelnen Wahllokalen anonyme Wählerbefragungen durch. Die Befragung der Wählerinnen und Wähler nach ihrer Stimmabgabe ist keine amtliche statistische Erhebung. Die Befragung vor dem Wahllokal durch die Meinungsforschungsinstitute ist zulässig.

Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 17. Oktober 2019

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