Wählerbefragung nach der Stimmabgabe am
Wahlsonntag (27. Oktober 2019)
Verschiedene Meinungsforschungsinstitute führen
am Wahltag vor einzelnen Wahllokalen
anonyme Wählerbefragungen durch. Die Befragung
der Wählerinnen und Wähler nach ihrer
Stimmabgabe ist keine amtliche statistische
Erhebung. Die Befragung vor dem Wahllokal durch
die Meinungsforschungsinstitute ist zulässig.
Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 17. Oktober 2019
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