Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Zwei Stimmen zur Landtagswahl
Zweitstimme
entscheidet über die Zusammensetzung des
Thüringer Landtages
Bei der Landtagswahl am 27. Oktober 2019 hat jede
Wählerin/jeder Wähler zwei Stimmen:
- eine Wahlkreisstimme (Personenwahl)
für die direkte Wahl eines Bewerbers in seinem
Wahlkreis (auf der linken schwarz bedruckten
Hälfte des Stimmzettels)
- eine Landesstimme (Verhältniswahl)
für die Wahl der Landesliste einer Partei (auf
der rechten grün bedruckten Hälfte des
Stimmzettels).
Mit diesem Zweistimmen-Wahlsystem ist es dem
Wähler möglich, seine beiden Stimmen völlig
unabhängig voneinander zu vergeben
(Stimmensplitting). Der Wähler hat natürlich
auch die Möglichkeit Wahlkreis- und Landesstimme
an den Wahlkreisbewerber und die Landesliste ein
und derselben Partei zu vergeben. Votiert er nur
mit einer Stimme (ein Kreuzchen bei der Wahlkreis-
oder bei der Landesstimme), dann wird nur die
nichtabgegebene Stimme als ungültig gezählt.
Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 10. Oktober 2019
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