Donnerstag, 10. Oktober 2019

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Zwei Stimmen zur Landtagswahl
Zweitstimme entscheidet über die Zusammensetzung des Thüringer Landtages


Bei der Landtagswahl am 27. Oktober 2019 hat jede Wählerin/jeder Wähler zwei Stimmen:

  • eine Wahlkreisstimme (Personenwahl) für die direkte Wahl eines Bewerbers in seinem Wahlkreis (auf der linken schwarz bedruckten Hälfte des Stimmzettels)
  • eine Landesstimme (Verhältniswahl) für die Wahl der Landesliste einer Partei (auf der rechten grün bedruckten Hälfte des Stimmzettels).
 Mit diesem Zweistimmen-Wahlsystem ist es dem Wähler möglich, seine beiden Stimmen völlig unabhängig voneinander zu vergeben (Stimmensplitting). Der Wähler hat natürlich auch die Möglichkeit Wahlkreis- und Landesstimme an den Wahlkreisbewerber und die Landesliste ein und derselben Partei zu vergeben. Votiert er nur mit einer Stimme (ein Kreuzchen bei der Wahlkreis- oder bei der Landesstimme), dann wird nur die nichtabgegebene Stimme als ungültig gezählt.

Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 10. Oktober 2019

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