Scherer: „Datenschutzbeauftragter hätte zurücktreten müssen“
Erfurt - Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
legt ein Sondervotum zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses
Immelborn vor. „Als CDU-Fraktion sehen wir unseren Verdacht der
bewussten Skandalisierung der vermuteten Datenschutzverstöße
im Lager Immelborn bestätigt“, so der Sprecher der Unionsseite im
Ausschuss, Manfred Scherer. Hiervon zeuge das Gebaren des
Landesdatenschutzbeauftragten um die vorgeblich erforderliche Amtshilfe,
die es schlichtweg nicht bedurfte. „Der Landesdatenschutzbeauftragte
war, wie die Beweisaufnahme aus Sicht der CDU-Fraktion gezeigt hat,
selbst in der Lage die mit der Amtshilfe begehrten Amtshandlungen
durchzuführen und für datenschutzkonforme Zustände in Immelborn zu
sorgen“, so Scherer weiter: „Auch seine Klage gegen das
Innenministerium auf Amtshilfe war rechtsmissbräuchlich.“ So hatte ein
Zeuge des Datenschutzbeauftragten ernsthaft behauptet, dass durch ihn
alle Akten per Hand gesichtet und geprüft wurden. Mit Blick auf die
vorgelegten Stundennachweise in Bezug zur Aktenmenge
hätte das bedeutet, dass der Mann 2.857 Akten in der Stunde gesichtet
hat. „Das ist wenig glaubhaft“, so Scherer.
Ebenso wenig sei von der rot-rot-grünen
Koalitionsmehrheit im Untersuchungsausschuss angemessen bewertet worden,
dass der Landesdatenschutzbeauftragte zudem einen Kostenbescheid
erlassen habe, obgleich er sich der Rechtswidrigkeit desselben
von Anfang bewusst gewesen sei. „Dass er den Kostenbescheid aufgrund
dessen Rechtswidrigkeit schließlich im Angesicht einer wahrscheinlichen
Niederlage vor Gericht selbst zurückgenommen hat, hatte zur Folge, dass
die Kosten letztlich dem Steuerzahler zur Last
fallen“, erläutert Scherer die Position der CDU. Die öffentlich im
Vorfeld der Landtagswahl 2014 kolportierten Vorwürfe, dass im
Innenministerium keine „juristische Vernunft“ herrsche, dienten nach
alledem allein dazu den damaligen Thüringer Innenminister
in der Meinung der Öffentlichkeit herabzusetzen. „An juristischer
Vernunft fehlte es allein auf Seiten des Landesdatenschutzbeauftragten.
Dass er nach alledem, was der Untersuchungsausschuss zu Tage gefördert
hat, nicht zurückgetreten ist und im Jahr 2018
sogar mit den Stimmen der Linkskoalition in seinem Amt bestätigt wurde,
ist beispiellos“, sagte Scherer.
Matthias Thüsing
Pressereferent
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