Mittwoch, 16. Oktober 2019

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik zur Wahl des 7. Thüringer Landtages

Zur Landtagswahl am 27. Oktober 2019 wird wie zu den vergangenen Landtagswahlen auch wieder eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.

„Die repräsentative Wahlstatistik ermöglicht eine Analyse des Wahlverhaltens nach Geschlecht und altersspezifischen Kriterien (sechs Altersgruppen) sowie der Struktur der Wähler und Nichtwähler, ohne dass das Abstimmverhalten des einzelnen Wählers nachvollzogen werden kann.
Nur durch die Schlüsse aus der repräsentativen Wahlstatistik kann ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation der Wählerschaft gewonnen werden und somit besteht ein großes öffentliches Interesse an den Ergebnissen“, so Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Die repräsentative Wahlstatistik wird - wie der Name schon sagt - nicht in allen Wahlbezirken Thüringens durchgeführt. Vielmehr wurden 68 Urnenwahlbezirke und 18 Briefwahlbezirke als Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt.
In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck für Frauen und Männer, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister nach Altersgruppen verwendet. Die 12 unterschiedlichen Aufdrucke sind auf dem Stimmzettel in der linken oberen Ecke enthalten. Diese lauten (statistische Zuordnung):
A. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1995 bis 2001
B. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1985 bis 1994
C. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1975 bis 1984
D. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1960 bis 1974
E. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1950 bis 1959
F. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1949 und früher
G. weiblich, geboren 1995 bis 2001
H. weiblich, geboren 1985 bis 1994
I. weiblich, geboren 1975 bis 1984
K. weiblich, geboren 1960 bis 1974
L. weiblich, geboren 1950 bis 1959
M. weiblich, geboren 1949 und früher
Bei der Ausgabe der Stimmzettel im Wahllokal bzw. mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wähler den seiner Altersgruppe entsprechenden Stimmzettel.

„Die Auszählung im Wahllokal/Briefwahllokal verläuft aber so wie in allen anderen Wahllokalen auch. Der Unterscheidungsaufdruck wird durch den Wahlvorstand dabei nicht berücksichtigt. Die Sonderauswertung der repräsentativen Wahlstatistik erfolgt erst nach dem 27. Oktober 2019 im Thüringer Landesamt für Statistik und wird schnellstmöglich veröffentlicht. Kein Wähler muss also eine Verletzung des Wahlgeheimnisses befürchten“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.


Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 16. Oktober 2019

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