Selbstständig wählen mit Abstimmhilfen
(Wahlschablonen)
Auch zur Landtagswahl 2019 wird es den blinden und
sehbehinderten Menschen in Thüringen wieder
möglich sein, ohne Hilfsperson eigenständig zu
wählen. Dazu wurden Wahlschablonen als
Abstimmhilfen in enger Zusammenarbeit mit dem
Blinden- und Sehbehindertenverband
Thüringen e.V. konzipiert. Diese sind über
den Blinden- und Sehbehindertenverband
Thüringen e.V. auch für Nichtmitglieder
erhältlich.
Die Verteilung der Abstimmhilfen (Wahlschablonen) erfolgt durch den Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. Über den Landesverband werden die Schablonen an die Interessierten verteilt. Eine Erläuterung zur Handhabung und zur Bewerbersituation wird auf einer CD mitgeliefert.
Die Wahlschablonen sind sowohl für die Wahl im Wahllokal, als auch für die Briefwahl nutzbar.
Nach der Entnahme des Stimmzettels aus der Wahlschablone ist kein Unterschied zu anderen Stimmzetteln festzustellen. Somit bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.
Sehbehinderte und Blinde, die Interesse an einer Nutzung der Wahlschablone haben - unabhängig von der Mitgliedschaft im Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. - melden sich bitte unter der Telefonnummer 03643 742906.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse https://wahlen.thueringen.de
Weitere Auskünfte erteilt:
Büro des Landeswahlleiters
Telefon: 03 61 57 331-91 20
Kontakt: wahlen@statistik.thueringen
Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 08. Oktober 2019
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