Illegale
Ablagerungen von Abfällen sind eine Problematik, die das Fachgebiet
Abfallwirtschaft und Deponie des Landratsamtes Nordhausen nahezu täglich
beschäftigt. So waren zwei Mitarbeiter erst
kürzlich für die Beräumung und ordnungsgemäße Entsorgung illegal
abgelagerter Abfälle zwischen Niedersachswerfen und Woffleben, am
Kohnstein, unterwegs. Gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Bauhofs
Niedersachswerfen haben sie eine Vielzahl von illegal abgelagerten
Mengen Asbest, Teerpappe und Beton sowie diverser Hausmüll, Folien,
Verpackungsabfälle und Sperrmüll eingesammelt. Insgesamt kamen dabei
rund zwei Tonnen Müll zusammen, die anschließend ordnungsgemäß auf dem
Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode entsorgt wurden.
Die Kosten für die Beräumung und ordnungsgemäße Entsorgung muss der
Landkreis Nordhausen und damit die Allgemeinheit tragen, da der oder die Verursacher
bisher nicht ermittelt werden konnten.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie bedankt sich bei
der Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz“ für die Unterstützung durch die Bereitstellung
eines Fahrzeuges sowie Personal des Bauhofes Niedersachswerfen.
Die
zunehmende illegale Ablagerung beispielsweise
von Bauschutt, Garten- und tierischen Abfällen an der Zorge unterhalb
des Kohnsteins ist auch deshalb problematisch, weil sich hier ein
öffentlicher Versorgungsbrunnen und damit Trinkwasserschutzzonen
befinden.
Künftig
plant das Landratsamt in diesem Bereich verstärkte Kontrollen
durchzuführen. Zeugen, die Hinweise zu illegalen Abfallablagerungen bzw.
zu den
Verantwortlichen geben können, wenden sich bitte an das Fachgebiet
Abfallwirtschaft und Deponie unter 03631 91431-16. Ablagerungen von
Abfällen außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage stellen eine
Ordnungswidrigkeit dar und können
mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Angesichts der am Standort Teichstraße möglichen Kontamination von Boden und Grundwasser kann zudem
der Straftatbestand erfüllt sein.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 27.04.2017
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