Donnerstag, 6. April 2017

Beamtenrechtliches Verfahren läuft

Aufgrund zahlreicher Nachfragen zur jüngsten Verlautbarung der Stadt Nordhausen weist das Landratsamt Nordhausen noch einmal darauf hin, dass zurzeit ein beamtenrechtliches Verfahren zur Amtsniederlegung des Nordhäuser Oberbürgermeisters in der Rechtsaufsichtsbehörde läuft. Da der Oberbürgermeister als kommunaler Wahlbeamter unter die Regelungen des Thüringer Beamtengesetzes fällt, sind diese gesetzlichen Regelungen zwingend anzuwenden. So lässt auch die Nordhäuser Stadtverwaltung die Dienstunfähigkeit eines Beamten nach § 31 des Thüringer Beamtengesetzes von einem Amtsarzt klären, wenn der Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht länger ausgeübt werden kann. Vor diesem Hintergrund ist der Aufsichtsbehörde unklar, warum die Stadt in einer Pressemitteilung an diesem normalen Vorgehen Kritik übt.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann auf Details eines solchen Verfahrens nicht eingegangen werden, zum Schutz der Persönlichkeitsrechte. Die Kommunalaufsicht des Landkreises steht seit Beginn des beamtenrechtlichen Verfahrens in enger Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt, da der Oberbürgermeister selbst seine Schreiben zeitgleich auch der Landesbehörde zugesandt hat.


Ein Termin für die Oberbürgermeisterwahl kann erst dann festgelegt werden, wenn das beamtenrechtliche Verfahren abgeschlossen ist. Der vorschnell von der Stadt Nordhausen veröffentlichte Wahltermin am 11. Juni 2017 kam für die Aufsichtsbehörde nie in Betracht, da die Terminsetzung rechtlich angreifbar wäre. Denn der Stichwahltermin zwei Wochen später würde auf das erste Ferienwochenende fallen. Aufgabe der Aufsichtsbehörde ist es grundsätzlich, einen Wahltermin so zu benennen, das er nicht zu gerichtlichen Anfechtungen führen kann.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 06.04.2017

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