Das Landratsamt
Nordhausen bietet allen Privathaushalten vom 3. bis 17. Mai 2017 den
kostenlosen Entsorgungsservice von Schadstoffen, die nicht in die
Restmülltonne gehören, an. Die Touren starten jeweils um 10
Uhr bzw. 10.30 Uhr, samstags bereits um 9 Uhr. Der Tourenplan mit allen
Stationen und Zeiten stehen auch unter
www.abfall-nordhausen.de
oder in den Gemeindeblättern. Die Termine können auch zusätzlich
telefonisch unter 03631 9143120 beim Fachgebiet Abfallwirtschaft des
Landratsamtes Nordhausen erfragt werden. Folgendes kann
zum Schadstoffmobil gebracht werden: Abbeizmittel, Energiesparlampen,
Feuerlöscher, Foto- und Hobbychemikalien, Frostschutzmittel,
Holzschutzmittel, Lack- und Farbeimer aus Kunststoff oder Metall,
Laugen, Leuchtstoffröhren, Pestizide, Pflanzenschutzmittel,
Ölfarben, Quecksilber, Rostumwandler, Säuren,
Schädlingsbekämpfungsmittel, Spiritus sowie Spraydosen. Flüssigkeiten
werden in Behältnissen bis zu 30 Litern angenommen. Altbatterien und
Akkus gehören ebenfalls nicht in den Hausmüll, dafür kann das kostenlose
Rücknahmesystem des Handels genutzt werden. Auch das Landratsamt
Nordhausen nimmt Kleinbatterien entgegen.
Bis zu einer Menge von
100 kg pro Haushalt können Schadstoffe kostenlos abgegeben werden.
Gewerbetreibende, wie Kleinbetriebe, Apotheken, Arztpraxen, Behörden,
Bildungs- und Sozialeinrichtungen, können auch gefährliche
Abfälle abgeben, diese jedoch erst nach vorheriger Anmeldung. Das
Formular dazu kann unter
www.abfall-nordhausen.de heruntergeladen werden. Es ist zu beachten, dass diese Entsorgung im Gegensatz zu den Privathaushalten kostenpflichtig ist.
Die Abgabe gefährlicher Abfälle ist nicht an den
Wohnort gebunden. Die Abfälle können dort abgeben werden, wo sich das
Schadstoffmobil gerade aufhält. Es dürfen jedoch keinesfalls Schadstoffe
vorher unbeaufsichtigt an den Haltestellen abgestellt
werden, wenn das Schadstoffmobil noch nicht anwesend ist. Damit können
Kinder und Umwelt gefährdet werden. Dies stellt außerdem eine
Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro
geahndet werden.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 27.04.2017
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