Donnerstag, 27. April 2017

Entkalker, Farben, Scheuermittel - das Schadstoffmobil kommt

Das Landratsamt Nordhausen bietet allen Privathaushalten vom 3. bis 17. Mai 2017 den kostenlosen Entsorgungsservice von Schadstoffen, die nicht in die Restmülltonne gehören, an. Die Touren starten jeweils um 10 Uhr bzw. 10.30 Uhr, samstags bereits um 9 Uhr. Der Tourenplan mit allen Stationen und Zeiten stehen auch unter www.abfall-nordhausen.de oder in den Gemeindeblättern. Die Termine können auch zusätzlich telefonisch unter 03631 9143120 beim Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes Nordhausen erfragt werden. Folgendes kann zum Schadstoffmobil gebracht werden: Abbeizmittel, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Foto- und Hobbychemikalien, Frostschutzmittel, Holzschutzmittel, Lack- und Farbeimer aus Kunststoff oder Metall, Laugen, Leuchtstoffröhren, Pestizide, Pflanzenschutzmittel, Ölfarben, Quecksilber, Rostumwandler, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spiritus sowie Spraydosen. Flüssigkeiten werden in Behältnissen bis zu 30 Litern angenommen. Altbatterien und Akkus gehören ebenfalls nicht in den Hausmüll, dafür kann das kostenlose Rücknahmesystem des Handels genutzt werden. Auch das Landratsamt Nordhausen nimmt Kleinbatterien entgegen.

Bis zu einer Menge von 100 kg pro Haushalt können Schadstoffe kostenlos abgegeben werden. Gewerbetreibende, wie Kleinbetriebe, Apotheken, Arztpraxen, Behörden, Bildungs- und Sozialeinrichtungen, können auch gefährliche Abfälle abgeben, diese jedoch erst nach vorheriger Anmeldung. Das Formular dazu kann unter www.abfall-nordhausen.de heruntergeladen werden. Es ist zu beachten, dass diese Entsorgung im Gegensatz zu den Privathaushalten kostenpflichtig ist.


Die Abgabe gefährlicher Abfälle ist nicht an den Wohnort gebunden. Die Abfälle können dort abgeben werden, wo sich das Schadstoffmobil gerade aufhält. Es dürfen jedoch keinesfalls Schadstoffe vorher unbeaufsichtigt an den Haltestellen abgestellt werden, wenn das Schadstoffmobil noch nicht anwesend ist. Damit können Kinder und Umwelt gefährdet werden. Dies stellt außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 27.04.2017

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