Nordhausen
(psv) Die Nutzungszeiten in kommunalen Sportstätten für den Zeitraum
vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2018 kann ab sofort wieder bei
der Stadt Nordhausen beantragt werden.
Das
Formular „Beantragung von Nutzungszeiten in kommunalen Sportstätten für
Vereine und Verbände“ gibt es direkt im Sachgebiet Schulen, Sport und
Jugend, Tel.: 03631-696493 oder
unter www.nordhausen.de unter der Rubrik Öffentliche Ausschreibungen, sonstiges oder unter
www.ksb-nordhausen.de
und sollte bis zum bis zum 30.6.2017 bei der Stadt Nordhausen, Amt für
Bildung und Kultur, SG Schulen, Sport und Jugend, Markt 15 in 99734
Nordhausen eingereicht
werden. Im Antrag sollte stehen: Name der Sportstätte, Übungstag mit
konkreter Angabe der Nutzungsdauer für eine Trainingseinheit, Sportart
mit konkreten Angaben zum Altersbereich der Teilnehmer (Alter von –bis)
und die durchschnittliche Teilnehmerstärke
der Trainingsgruppe sowie die Teilnahme an Wettspiel- bzw.
Wettkampfklassen / Freizeitsport.
Kommunale Sportstätten sind:
Nordhäuser Ballspielhalle, Hesseröder Straße 36
Frauenberg-Turnhalle, Sangerhäuser Straße 1c
Werthersporthalle, Bruno-Kunze-Straße 20
Kegelbahn der Werthersporthalle, Bruno-Kunze-Straße 20
Badehaus Nordhausen, Grimmelallee 40
Hohekreuz-Sportplatz, Taschenberg 56
Kunstrasenplatz im Albert-Kuntz-Sportpark, Parkallee 8a
Sporthalle der Staatlichen Grundschule „Albert Kuntz“, Theodor-Neubauer-Straße 2
Sporthalle der Staatlichen Grundschule „Niedersalza“, Hüpedenweg 48
Sporthalle der Staatlichen Regelschule „G. E. Lessing“, Am Salzagraben 4
Sporthalle der Staatlichen Grund- und Regelschule „Käthe Kollwitz“, Wilhelm-Nebelung-Str. 44
Sporthalle der Staatlichen Grundschule „B. Brecht“, Petersberg 1
Sporthalle der Staatlichen Regelschule „Petersberg“, Petersberg 2
Sporthalle der Staatlichen Grund- und Regelschule „Am Förstemannweg“, Ostrower Straße 13
Sporthalle der Staatlichen Grundschule Petersdorf, Petersdorfer Straße 24
Sporthalle im Ortsteil Sundhausen, Schulstraße 2
Bestehende
Bescheide für das Schuljahr 2016/2017 laufen grundsätzlich am
31.07.2017 aus. Deshalb sollte der Abgabetermin unbedingt eingehalten
werden, da verspätet eingehende Anträge
nachrangig bearbeitet werden.
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