Der
Landkreis Nordhausen hat der Stadt Nordhausen heute den Bescheid zur
städtischen Haushaltssatzung 2017 zugestellt. Nachdem die Stadt selbst
angekündigt hat, ihre fehlerhafte Haushaltssatzung
in dem geplanten Sonderstadtrat am 2. Mai zu korrigieren, kann der
Haushalt nach diesem Stadtratsbeschluss und der entsprechenden
Veröffentlichung in Kraft treten. Die Haushaltssatzung, die der Stadtrat
im Dezember beschlossen hatte, hatte einen gravierenden
rechtlichen Fehler. Dies betrifft die Höhe des Kassenkredits, der mit
15 Millionen Euro die gesetzlich mögliche Höchstgrenze um nahezu vier
Millionen übersteigt. Hätte die Stadt von Beginn an nur einen
Kassenkredit im zulässigen Rahmen von 11,2 Millionen Euro
festgesetzt, hätte die Kommunalaufsicht gar kein förmliches
Genehmigungsverfahren für den Haushalt 2017 führen müssen. Darauf hatte
die Landkreisverwaltung bereits in dem Anhörungstermin zum Haushalt mit
der Stadt im Januar hingewiesen und auch die Stadt hatte
schon damals die fehlerhafte Festsetzung des Kassenkredits eingeräumt.
Trotz
mehrfacher Erörterung war die Stadtverwaltung über Monate nicht bereit,
diesen Fehler in einer der letzten beiden Stadtratssitzungen schon
auszuräumen. Da der erforderliche Beschluss im
Sonderstadtrat jetzt nachgeholt werden soll, musste die
Kommunalaufsicht nun zwar zunächst die Haushaltsgenehmigung aufgrund des
unzulässigen Kassenkredits versagen. Gleichzeitig macht die
Rechtsaufsichtsbehörde in dem jetzt vorliegenden Bescheid jedoch den
Weg dafür frei, dass der städtische Haushalt zeitnah in Kraft treten
kann, sofern der Stadtrat den Kassenkreditrahmen korrigiert. Dafür ist
dann kein weiteres Genehmigungsverfahren erforderlich.
Da
die öffentlichen Verlautbarungen der Stadt Nordhausen die behördlichen
Abläufe mehrfach falsch darstellten und die Verzögerungen durch die
Stadt selbst verschuldet sind, hat die Kommunalaufsicht
die Stadtverwaltung nun zudem verpflichtet, den kompletten Bescheid zum
Haushalt mit allen konkreten Ausführungen auch den Stadtratsmitgliedern
vorzulegen. Die geplanten Investitionen der Stadt Nordhausen sind
jedoch entgegen der öffentlichen Informationen
durch die Stadt nicht von diesem Genehmigungsverfahren des Haushalts
abhängig, sondern allein von der Genehmigung der beantragten
Bedarfszuweisung beim Land Thüringen. Denn die finanziellen Eigenanteile
der Stadt bei diesen Investitionen sollen über die Bedarfszuweisung
realisiert werden. Die Bedarfszuweisung genehmigt jedoch nicht die
Kommunalaufsicht des Landkreises, sondern das Thüringer
Landesverwaltungsamt. Bereits im März hatte sich die Landkreisverwaltung
hierzu in einer positiven Würdigung für die Bewilligung der
Bedarfszuweisung an die Stadt Nordhausen ausgesprochen, um die
erforderlichen Investitionen in der Stadt Nordhausen zu ermöglichen.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 20.04.2017
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