Verbot des Versandhandels verschreibungspflichtiger Arzneimittel bleibt offen
Mit
mehreren tausend Briefen haben sich Thüringer seit März an die
Bundestagsabgeordneten CDU-Landesgruppe aus dem Freistaat gewandt und
sich gegen ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen
Arzneimitteln ausgesprochen. Die dabei im Vordergrund stehenden Sorgen
über den Entfall von Rezeptboni und der bequemen Arzneilieferung nach
Hause werden von den Abgeordneten sehr ernst genommen und fließen in den
weiteren Willensbildungsprozess mit ein, teilt
deren Sprecher Manfred Grund mit.
Aus
der Sicht der CDU/CSU-Fraktion in Berlin muss für den ländlichen Raum
eine flächendeckende Arzneimittelversorgung sichergestellt bleiben.
Versandapotheken bieten jedoch keine Nacht-und
Notdienste an Sonn-und Feiertagen an.
Die
Abgeordneten betonen, dass „der deutsche Gesetzesgeber nach einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs wieder gleiche
Wettbewerbsbedingungen zwischen Versandapotheken des EU-Auslandes und
hiesigen Apotheken herstellen muss, damit auch die Apotheken im
ländlichen Raum eine faire Chance haben.“ Ein Verbot des Versandhandels
rezeptpflichtiger Arzneimittel brächte
·
Erhalt von Nacht-und Notdiensten
·
Apothekenpräsenz in erreichbarer Nähe
·
geringe Wartzeiten, wenn Medikamente dringend benötigt werden
Nachteile eines Verbots (vor allem auf Seiten des Verbrauchers)
·
Kein Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
·
Kein Rezeptbonus
Da
der Koalitionsausschuss sich letzte Woche nicht auf ein Verbot des
Versandhandels verschreibungspflichtiger Arzneimittel einigen konnte,
steht eine abschließende Entscheidung der Koalitions-Fraktionen
in Berlin noch aus. Die thüringischen Abgeordneten stehen nach Worten
ihres Sprechers im ständigen Austausch mit den Berichterstattern im
Gesundheitsausschuss. Das parlamentarische Verfahren läuft weiter.
Ralf Kothe
Referent · Landesgruppe Thüringen
Referent · Landesgruppe Thüringen
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