„Die Ablehnung des
CDU-Gesetzentwurfes zum Kommunalabgabengesetz bedeutet keinesfalls
ein „Aus“ für das Harzticket wie von Oberbürgermeister Dr. Zeh
verlautbart“, erklärt Katja Mitteldorf. Die Einführung des
Harz-Nahverkehrsticket in Thüringen ist auch weiterhin möglich. Die
Landtagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag
weist darauf hin, dass die Stellungnahmen im Rahmen des
Anhörungsverfahrens
zum Gesetzentwurf der CDU gezeigt haben, dass bereits
eine langjährige Praxis
spezifischer Mobilitätsangebote
für Gäste in den Kur- und Erholungsorten besteht und dies in
Thüringen von der geltenden Gesetzeslage gedeckt wird. Die Erhebung
des Kurbeitrags kann demgemäß anteilig mit einbezogen werden.
„In der Stellungnahme des
Gemeinde- und Städtebundes ist dargelegt worden, dass die
jetzige Fassung des Gesetzentwurfes der CDU den
praktischen Bedürfnissen der
betroffenen Kommunen nicht gerecht wird. Deshalb
war es überhaupt nicht notwendig das Gesetz zu ändern“ so
Mitteldorf weiter und erklärt, dass auch in anderen Bundesländern
wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt keine derartige Reglung zur
kostenlosen Nutzung des ÖPNV durch Kur- und Erholungsgäste
gesetzlich festgelegt ist, sondern lediglich in allen anderen Ländern
und demnach auch in Thüringen praktiziert. Dies zeigt sich am
Beispiel des Rennsteigtickets.
Mitteilung der MdL Katja Mitteldorf (Die Linke) am 01. März 2016
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