Mittwoch, 2. September 2015

Suche nach Teilnehmern für Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Das Jobcenter des Landkreises Nordhausen spricht derzeit mit den Kunden, für die das neue Bundesbeschäftigungsprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ infrage kommt. Der Bund fördert in diesem Programm sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mit einer Wochenarbeitszeit von 15 bis 30 Stunden. Arbeitssuchende können sich dafür bewerben, wenn sie die vorgegebenen Kriterien erfüllen. Wer an dem Programm teilnehmen möchte, muss in den vergangenen vier Jahren durchgehend Leistungen (ALGII) bezogen haben und muss arbeitslos sein, er muss 35 Jahre oder älter, gesundheitliche Einschränkungen haben oder minderjährige Kinder bei sich im Haushalt. Zu den wenigen Ausnahmen, die möglich sind, berät das Jobcenter individuell. Die Berater im Jobcenter bereiten gemeinsam mit ihren Kunden die Teilnahme am Programm vor und nutzen dafür verschiedene Aktivierungsmaßnahmen, um die Wiedereinstieg in eine Beschäftigung zu erleichtern. Möglich ist dabei beispielsweise auch eine schrittweise Erhöhung der Arbeitszeit.


Eine Beschäftigung über das Bundesprogramm ist freiwillig, es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Teilnahme. Zudem sollen die potentiellen Arbeitgeber die Wahlmöglichkeit zwischen geeigneten Kandidaten haben. Die Beschäftigungsangebote müssen zusätzlich geschaffen werden, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sein. Gezahlt wird der Mindestlohn, tarifgebundene Einrichtungen müssen sich an ihre Tarifvorgaben halten. Als Arbeitgeber kommen gemeinnützige Vereine und Verbände, freie Träger und öffentliche Arbeitgeber wie Kommunen in Betracht. 
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 02. September 2015

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