Das Jobcenter des
Landkreises Nordhausen spricht derzeit mit den Kunden, für die das neue
Bundesbeschäftigungsprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ infrage
kommt. Der Bund fördert in diesem Programm sozialversicherungspflichtige
Arbeitsplätze mit einer Wochenarbeitszeit von 15 bis 30 Stunden.
Arbeitssuchende können sich dafür bewerben, wenn sie die vorgegebenen
Kriterien erfüllen. Wer an dem Programm teilnehmen möchte, muss in den
vergangenen vier Jahren durchgehend Leistungen (ALGII)
bezogen haben und muss arbeitslos sein, er muss 35 Jahre oder älter,
gesundheitliche Einschränkungen haben oder minderjährige Kinder bei sich
im Haushalt. Zu den wenigen Ausnahmen, die möglich sind, berät das
Jobcenter individuell. Die Berater im Jobcenter
bereiten gemeinsam mit ihren Kunden die Teilnahme am Programm vor
und nutzen dafür verschiedene Aktivierungsmaßnahmen, um die
Wiedereinstieg in eine Beschäftigung zu erleichtern. Möglich ist dabei
beispielsweise auch eine schrittweise Erhöhung der Arbeitszeit.
Eine Beschäftigung
über das Bundesprogramm ist freiwillig, es gibt keinen Rechtsanspruch
auf eine Teilnahme. Zudem sollen die potentiellen Arbeitgeber die
Wahlmöglichkeit zwischen geeigneten Kandidaten haben.
Die Beschäftigungsangebote müssen zusätzlich geschaffen werden,
wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sein. Gezahlt wird der
Mindestlohn, tarifgebundene Einrichtungen müssen sich an ihre
Tarifvorgaben halten. Als Arbeitgeber kommen gemeinnützige
Vereine und Verbände, freie Träger und öffentliche Arbeitgeber wie
Kommunen in Betracht.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 02. September 2015
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