Mittwoch, 27. Juni 2012

Rundfunkbeiträge - Was haben Unternehmer ab 2013 zu beachten?


Neues DIHK-Merkblatt hilft bei der Kostenkalkulation
Ab 2013 wird die Berechung der Rundfunkbeiträge (bisher: Rundfunkgebühren) auf eine völlig neue Grundlage gestellt – im Wesentlichen: Mitarbeiter pro Betriebsstätte und betrieblich genutzte Kfz –. Daher kann auch für Unternehmen der zu entrichtende Rundfunkbeitrag von der bisherigen Rundfunkgebühr stark abweichen.
Von der neuen Regelung sind alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen sowie Einrichtungen des Gemeinwohls betroffen. Es wird ein grundsätzlicher potenzieller Nutzen durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterstellt, der eine finanzielle Belastung sowohl des privaten als auch des nicht-privaten Bereichs rechtfertigt. Ob sich hinter den Türen dieser Räume auch Rundfunkgeräte – gleich welcher Art – befinden, spielt dann keine Rolle mehr.

Der DIHK hat ein Merkblatt für Unternehmer und Existenzgründer herausgegeben. Dieses erhalten Sie im Regionalen Service-Center der IHK in Nordhausen und Heilbad Heiligenstadt.

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