Digitaler Service für Arbeitgeber
Ab Anfang 2023 müssen Bescheinigungen an die Arbeitsagentur durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Hilfe des elektronischen Verfahrens BEA übermittelt werden.
Arbeitgeber haben mit dem Verfahren BEA (=Bescheinigungen elektronisch annehmen) die Möglichkeit:
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die Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III = Bescheinigung nach der Beendigung der Beschäftigung von Mitarbeitern
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die Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts (EU-Arbeitsbescheinigung)
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die Nebeneinkommensbescheinigung
digital an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln.
Für Arbeitsverhältnisse (Versicherungspflichtverhältnisse und
Nebenerwerbstätigkeiten), die bis zum 31.12.2022 beendet wurden, bleibt
die Möglichkeit zur Abgabe in Papierform bestehen.
Informationen gibt es unter:
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea oder telefonisch unter 0800 4 555527 (gebührenfreie BEA- Hotline).
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Springer
Pressesprecherin
Telefon: 03631 650-418
Telefax: 03631 650210-418
E-Mail: Nordhausen.Presse@arbeitsagentur.de
Internet:
www.arbeitsagentur.de
Besucheradresse
Agentur für Arbeit Nordhausen
Uferstraße 2
99734 Nordhausen
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