arifvertrag höhere Chancen auf Sonderzahlung – auch Minijobber profitieren
Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Kreis Nordhausen sollen Anspruch prüfen
Der
Countdown zum Jahresende läuft – und damit auch der Endspurt fürs
Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Kreis Nordhausen sollen prüfen, ob sie
zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Ob den Mitarbeitern ein
Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum
Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem
lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer
ausgehen“, sagt Jens Löbel von der NGG-Region Thüringen. Das
Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs
Konto.
Insbesondere für die rund 2.500 Menschen, die im Landkreis
Nordhausen laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich
ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein
Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben
Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Löbel. Die Höhe des
Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch
Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade
dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.
Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen
Gewerkschaft, rät Jens Löbel. Die NGG-Region Thüringen informiert
Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das
Weihnachtsgeld: (0361) 66 64 40 oder region.thueringen@ngg.net.
Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld
grundsätzlich die besseren Karten, betont Löbel. Er verweist dabei auf
die neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Danach erhalten
79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen
arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag
gilt, sind es nur 42 Prozent.
Die NGG Thüringen macht allerdings deutlich, dass das
Weihnachtsgeld die Inflationsausgleichsprämie nicht ersetzen dürfe:
„Weihnachtsgeld ist das, was es immer war: ein Bonus vom Betrieb für die
Beschäftigten. Um bei den rasant steigenden Preisen den Verlust der
Kaufkraft wenigstens ein Stück weit aufzufangen, hat der Staat die
steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Die
Arbeitgeber dürfen das Weihnachtsgeld nicht als ‚Inflationsprämie mit
Weihnachtsschleife‘ verpacken, wenn es im Tarifvertrag verankert ist“,
so Löbel.
Wir
danken für Ihr Interesse und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus lassen wir Ihnen auch noch ein Foto zukommen, das Sie im
Zusammenhang mit dem Thema dieser Pressemitteilung frei verwenden
können.
Ihre
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Region Thüringen
Jens Löbel
Geschäftsführer
Schmidtstedter Ufer 26
99084 Erfurt
Tel.: 0361 / 66 64 40
Fax: 0361 / 666 44 15
region.thueringen@ngg.net
www.ngg-thueringen.de
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