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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für das Gesetz
zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung,
Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz)
beschlossen. Ziel des Demokratiefördergesetzes ist die
verlässliche und bedarfsorientierte Förderung von Projekten zur
Förderung der Demokratie und zur Stärkung von gesellschaftlicher
Vielfalt, zur Extremismusprävention und zur politischen Bildung. So
erhalten zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen für ihre Arbeit
mehr Planungssicherheit. Der Bund erhält erstmals eine gesetzliche
Grundlage, um eigene Maßnahmen durchzuführen und zivilgesellschaftliche
Projekte im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und
Extremismusprävention zu unterstützen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Demokratie
ist nicht selbstverständlich in Deutschland. Populisten und Extremisten
lehnen demokratische Werte ab und versuchen besonders in Krisenzeiten,
unsere offene, plurale Gesellschaft zu spalten. Angesichts von Hass,
Hetze und Gewalt müssen wir uns gegen Angriffe wappnen und unsere
Demokratie widerstandsfähiger machen. Mit dem neuen
Demokratiefördergesetz wollen wir den Bund zum Kampf gegen Rassismus,
Extremismus und Menschenfeindlichkeit verpflichten. So können wir die
Menschen, die sich in Initiativen und Projekten für ein vielfältiges
Zusammenleben in Deutschland einsetzen, besser unterstützen. Auch in der
Krise brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Demokratie.“ Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir
wehren uns angesichts der heutigen Bedrohungen mit aller Härte gegen
Verfassungsfeinde. Und: Wir stärken unsere Demokratie von innen heraus.
Unsere demokratische Zivilgesellschaft ist das stärkste Bollwerk gegen
Extremismus. Deshalb ist unser zentrales Anliegen, mit dem
Demokratiefördergesetz unsere demokratische Zivilgesellschaft
langfristig und nachhaltig zu stärken. Bürgerinnen und Bürger, die
gerade in Zeiten der Pandemie begonnen haben, an der Demokratie zu
zweifeln, wollen wir wieder für die Demokratie gewinnen. Mit
dem Demokratiefördergesetz werden wir das großartige demokratische
Engagement, das es überall in unserem Land gibt, endlich auch als Bund
verlässlich und umfassend fördern können. Unser Anspruch
war, den Gesetzentwurf gemeinsam mit der demokratischen
Zivilgesellschaft zu entwickeln. Für die sehr engagierte Beteiligung
vieler Organisationen und von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
bedanke ich mich deshalb sehr herzlich.“ Die wichtigsten Inhalte des Demokratiefördergesetzes: - Schaffung
eines gesetzlichen Auftrags für den Bund, um zivilgesellschaftliches
Engagement und politische Bildung in seiner Qualität zu erhalten und zu
stärken. Damit soll der Bund sowohl zivilgesellschaftliche Maßnahmen
fördern als auch eigene Maßnahmen durchführen können. Bislang gibt es
kein Gesetz, das speziell für diese Arbeit einen rechtlichen und
verbindlichen Rahmen vorgibt.
- Durch das Gesetz können Maßnahmen
im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung,
Extremismusprävention und politischen Bildung längerfristig,
altersunabhängig und bedarfsorientierter gefördert werden als bisher.
- Das Gesetz sichert die Finanzierung der Maßnahmen nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes ab.
- Die
nach dem Demokratiefördergesetz geförderten Programme und vergleichbare
Maßnahmen sollen weiterhin wissenschaftlich begleitet werden, um sie
auf ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit zu prüfen.
- Um
Transparenz zu erhöhen und qualitative Weiterentwicklung sicher zu
stellen, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einmal pro
Wahlperiode einen Bericht über die Durchführung und Wirksamkeit der
Maßnahmen vorlegen.
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