Donnerstag, 2. Juli 2020

8. Stadtratssitzung vom 1. Juli:

Stadt unterstützt soziale Vereine

 Nordhausen (psv) Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 fördert die Stadt Nordhausen den gemeinnützigen Träger schrankenlos e.V. Nordhausen in Höhe von 30.000 Euro. Die Fördersumme soll der Fortführung der Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe und sozialen Betreuung für Bürger und Bürgerinnen der Stadt Nordhausen mit Migrationshintergrund dienen. Das beschlossen die Stadträte auf ihrer gestrigen Sitzung.

Der Verein schrankenlos habe sich im Interessenbekundungsverfahren 2017 mit einer realistischen und schlüssigen Konzeption sowie auf Grund langjähriger Erfahrungen und Aktivitäten im Bereich der Migrationshilfe durchgesetzt, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage. Die inhaltlichen Schwerpunkte orientieren sich an den gesetzlichen Regelungen der Flüchtlingshilfe zur Unterstützung von Menschen ausländischer Herkunft bei der Bewältigung von Übergängen bis zur Integration in die Mehrheitsgesellschaft, wie zum Beispiel mit Beratungen, Hilfen sowie Begleitung bei den vielfältigsten alltäglichen und behördlichen Angelegenheiten. Die Ausschreibung des Interessenbekundungsverfahrens beinhaltet eine Option auf Verlängerung der Projektmaßnahme. 

Förderung der Jugendarbeit in den Wirkungskreisen Salza/Krimderode und Nordhausen-Ost auch im Jahr 2021

Auf Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens 2018 beschlossen die Stadträte die Weiterführung der Förderung der gemeinnützigen Träger der Jugendarbeit von SJD „Die Falken“, Kreisverband Nordhausen und dem Kreisjugendring Nordhausen e. V. im Förderzeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021.

Die Fortführung der Förderung der sozialraumorientierten Jugendzentren in den Wirkungskreisen Salza / Krimderode und Nordhausen-Ost erfolgt auf der Grundlage und im Einvernehmen mit dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Nordhausen. Insofern wird zur Struktursicherung der freien Träger eine Weiterführung der durch die Stadt Nordhausen finanzierten sozialraumorientierten Jugendzentren bis einschließlich 2022 empfohlen, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Perspektivisch sichert die gegenwärtige Beauftragung bereits für das Jahr 2021 den Trägern Handlungssicherheit und schafft damit Planungsklarheit für die Umsetzung der weiteren strategischen Herausforderungen. Die Gewährung der finanziellen Mittel  steht unter dem Vorbehalt eines rechtsgültigen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2021.

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