Stadt unterstützt soziale Vereine
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Nordhausen (psv) Für den Zeitraum vom
1. Januar bis 31. Dezember 2021 fördert die Stadt Nordhausen den gemeinnützigen Träger
schrankenlos e.V. Nordhausen in Höhe von 30.000 Euro. Die Fördersumme soll der Fortführung der
Angebote
zur gesellschaftlichen Teilhabe und sozialen Betreuung für Bürger und
Bürgerinnen der Stadt Nordhausen mit Migrationshintergrund
dienen. Das beschlossen die Stadträte auf ihrer gestrigen Sitzung.
Der
Verein schrankenlos habe sich im Interessenbekundungsverfahren 2017 mit
einer realistischen
und schlüssigen Konzeption sowie auf Grund langjähriger Erfahrungen und
Aktivitäten im Bereich der Migrationshilfe durchgesetzt, heißt es in
der Begründung der Beschlussvorlage.
Die
inhaltlichen Schwerpunkte orientieren sich an den gesetzlichen
Regelungen der Flüchtlingshilfe zur Unterstützung von Menschen
ausländischer Herkunft bei der Bewältigung
von Übergängen bis zur Integration in die Mehrheitsgesellschaft, wie
zum Beispiel mit Beratungen, Hilfen sowie Begleitung bei den
vielfältigsten alltäglichen und behördlichen Angelegenheiten.
Die Ausschreibung des Interessenbekundungsverfahrens beinhaltet eine Option auf Verlängerung der Projektmaßnahme.
Förderung der Jugendarbeit in den Wirkungskreisen Salza/Krimderode und Nordhausen-Ost auch im Jahr 2021
Auf
Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens 2018 beschlossen die
Stadträte die Weiterführung
der Förderung der gemeinnützigen Träger der Jugendarbeit von SJD „Die
Falken“, Kreisverband Nordhausen und dem Kreisjugendring Nordhausen e.
V. im Förderzeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021.
Die
Fortführung der Förderung der sozialraumorientierten Jugendzentren in
den Wirkungskreisen
Salza / Krimderode und Nordhausen-Ost erfolgt auf der Grundlage und im
Einvernehmen mit dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Nordhausen.
Insofern wird zur Struktursicherung der freien Träger eine Weiterführung
der durch die Stadt Nordhausen finanzierten
sozialraumorientierten Jugendzentren bis einschließlich 2022 empfohlen,
heißt es in der Begründung des Beschlusses. Perspektivisch sichert die
gegenwärtige Beauftragung bereits für das Jahr 2021 den Trägern
Handlungssicherheit und schafft damit Planungsklarheit
für die Umsetzung der weiteren strategischen Herausforderungen.
Die Gewährung der finanziellen Mittel steht unter dem Vorbehalt eines rechtsgültigen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2021.
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