Höhere Personenzahl bei privaten und nichtöffentlichen Feiern
Nordhausen (psv) Ab Freitag, den 24. Juli 2020, werden weitere Lockerungen bei der Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser und Festhallen, unter Beachtung der behördlich angeordneten Auflagen, für die nichtöffentliche oder private Nutzung umgesetzt. Dies hat die Stadtverwaltung den Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeistern mit Blick auf die weiterhin geltende Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (vom 16. Juli 2020) sowie der Allgemeinverfügung des Landkreises Nordhausen vom 15. Juli 2020.
Dies führt dazu, dass die höchstzulässigen Personenzahlen von fünf Quadratmetern pro Person auf 3,5 Quadratmeter pro Person erhöht wird. Dabei ist die Fläche der jeweiligen Räume der Dorfgemeinschaftshäuser oder der Festhallen Grundlage der Berechnung. Weitere Auflagen im Rahmen der Thüringer Landesverordnung bleiben bestehen, wie zum Beispiel Verbot von Chor- und Live-Musikveranstaltungen in geschlossenen Räumen, Ausschluss von erkrankten Personen mit Symptomen von COVID-19, Führung von Teilnehmerlisten, regelmäßiges Lüften in den Veranstaltungsräumen sowie Reinigung und Desinfektion der genutzten Räume und Nebenanlagen. Ebenso müssen Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen in geschlossen Räumen oder 75 Personen unter freiem Himmel vom jeweiligen Veranstalter mindestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Landratsamt Nordhausen angezeigt werden.
Mit einem gleichlautenden Schreiben zur Öffnung des Vereinshauses "Thomas Mann" für die Vereinsnutzung wurde ebenfalls der Kreisverband Nordhausen des Kulturbundes für Europa e.V. informiert.
Foto: Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Rodishain, ©Stadtverwaltung Nordhausen
Freitag, 24. Juli 2020
Lockerungen für Dorfgemeinschaftshäuser und Festhallen
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