Mittwoch, 15. Juli 2020

Pressestatement der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag:

Schard: „Richtiges Ziel der Gleichberechtigung mit falschen Mitteln verfolgt“

Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard, kommentiert die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts, das von Rot-Rot-Grün in der 6. Legislaturperiode verabschiedete Thüringer Paritätsgesetz für verfassungswidrig zu erklären:

„Rot-Rot-Grün hat das richtige Ziel der Gleichberechtigung mit falschen Mitteln verfolgt und dabei elementare Verfassungsgrundsätze verletzt. Die Ignoranz gegenüber zahlreichen Warnungen, auch aus dem Wissenschaftlichen Dienst des Landtages, war erschreckend. Das Gericht hat dies korrigiert.

Wir haben immer davor gewarnt, wie tief der Eingriff ist, den das rot-rot-grüne Paritätsgesetz in die Wahlrechtsgrundsätze und die Rechte von Parteien vornimmt. Nicht umsonst haben die Mütter und Väter der Thüringer Verfassung zwar über eine Quotierung nachgedacht, diese aber eindeutig verworfen. Der Grundsatz von freien und gleichen Wahlen bezieht sich nun mal auch auf die Zeit vor dem eigentlichen Wahltag und dessen Vorbereitung.

Jeder Bürger muss unabhängig vom Geschlecht oder sonstigen Eigenschaften die Möglichkeit haben, sich auf ein Mandat zu bewerben. Die mit dem Gesetz einhergehende Einmischung in parteiliche Belange und die damit verbundene Aushöhlung parlamentarischer Strukturen war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Die von der CDU-Fraktion durchgesetzte Vereinbarung im Stabilitätsmechanismus zur Aussetzung des Paritätsgesetzes hat dieser Gefahr Rechnung getragen.

Weiter auch in den Parteien über eine stärkere Förderung von Frauen nachzudenken, ist mit der heutigen Entscheidung dagegen kein Riegel vorgeschoben worden. Politik im Allgemeinen und Parteiarbeit im Besonderen muss attraktiver werden für Frauen, und sie muss sich deutlich besser vereinbaren lassen mit Familie und Beruf.“

Felix Voigt
Pressesprecher


Pressestelle 
Erfurt, 15. Juli 2020

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