Schard: „Richtiges Ziel der Gleichberechtigung mit falschen Mitteln verfolgt“
Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion
im Thüringer Landtag, Stefan Schard, kommentiert die Entscheidung des
Thüringer Verfassungsgerichts, das von Rot-Rot-Grün in der 6.
Legislaturperiode verabschiedete Thüringer Paritätsgesetz
für verfassungswidrig zu erklären:
„Rot-Rot-Grün hat das richtige Ziel der
Gleichberechtigung mit falschen Mitteln verfolgt und dabei elementare
Verfassungsgrundsätze verletzt. Die Ignoranz gegenüber zahlreichen
Warnungen, auch aus dem Wissenschaftlichen Dienst des Landtages,
war erschreckend. Das Gericht hat dies korrigiert.
Wir haben immer davor gewarnt, wie tief der
Eingriff ist, den das rot-rot-grüne Paritätsgesetz in die
Wahlrechtsgrundsätze und die Rechte von Parteien vornimmt. Nicht umsonst
haben die Mütter und Väter der Thüringer Verfassung zwar über
eine Quotierung nachgedacht, diese aber eindeutig verworfen. Der
Grundsatz von freien und gleichen Wahlen bezieht sich nun mal auch auf
die Zeit vor dem eigentlichen Wahltag und dessen Vorbereitung.
Jeder Bürger muss unabhängig vom Geschlecht oder
sonstigen Eigenschaften die Möglichkeit haben, sich auf ein Mandat zu
bewerben. Die mit dem Gesetz einhergehende Einmischung in parteiliche
Belange und die damit verbundene Aushöhlung
parlamentarischer Strukturen war von Anfang an zum Scheitern
verurteilt. Die von der CDU-Fraktion durchgesetzte Vereinbarung im
Stabilitätsmechanismus zur Aussetzung des Paritätsgesetzes hat dieser
Gefahr Rechnung getragen.
Weiter auch in den Parteien über eine stärkere
Förderung von Frauen nachzudenken, ist mit der heutigen Entscheidung
dagegen kein Riegel vorgeschoben worden. Politik im Allgemeinen und
Parteiarbeit im Besonderen muss attraktiver werden
für Frauen, und sie muss sich deutlich besser vereinbaren lassen mit
Familie und Beruf.“
Felix Voigt
Pressesprecher
Pressestelle
Erfurt, 15. Juli 2020
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