Dienstag, 21. Juli 2020

CDU-Fraktion zur IM-Registrierung des AfD-Abgeordneten Laudenbach:

Kellner: „Stasi-Tätigkeit langfristig im Abgeordnetengesetz festschreiben“

Erfurt – „Die Stasi-Akte von Herrn Laudenbach führt eindrücklich vor Augen, wie wichtig es ist, die Überprüfung der Landtagsmitglieder auf eine etwaige Stasi-Tätigkeit langfristig im Abgeordnetengesetz festzuschreiben.“ Das hat der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für den zuständigen Ausschuss Europa, Kultur und Medien, Jörg Kellner, heute nach entsprechenden Medienberichten erklärt. „Nach außen hin inszeniert sich die AfD gerne als Anti-Stasi-Partei. Spätestens bei der Ausschussberatung unseres Gesetzentwurfs wird die AfD Farbe bekennen müssen, wie ernst sie es mit der Aufarbeitung auch mit Blick auf die eigenen Mitglieder meint“, erklärte Kellner.

Im Gegensatz zur rot-rot-grünen Minderheitskoalition, die nach langer Weigerung vor der Sommerpause doch noch eine – allerdings abgespeckte – Version des alten Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes vorschlug, hatte die CDU-Fraktion mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes einen inhaltlich weitergehenden Entwurf vorgelegt. Nach diesem soll die Überprüfung der Abgeordneten dauerhaft erweitert werden auf Personen, die gegenüber der Stasi „rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren“. Außerdem pocht die CDU im Falle eines gesicherten positiven Befunds auf das Recht der Überprüfungskommission des Landtags, durch Beschluss feststellen zu können, „dass das betroffene Mitglied das Ansehen des Landtags belastet“. „Auch hier wird es spannend zu beobachten, wie gründlich die AfD vor der eigenen Haustür kehrt. Für die CDU-Landtagsfraktion steht jedenfalls fest, dass wir den SED-Opfern eine solche klare Positionierung schuldig sind“, machte Kellner deutlich.


Felix Voigt
Pressesprecher
Erfurt, 21.07.2020

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