Kellner: „Stasi-Tätigkeit langfristig im Abgeordnetengesetz festschreiben“
Erfurt
– „Die Stasi-Akte von Herrn Laudenbach führt eindrücklich vor Augen,
wie wichtig es ist, die Überprüfung der Landtagsmitglieder auf eine
etwaige Stasi-Tätigkeit langfristig im Abgeordnetengesetz
festzuschreiben.“ Das hat der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für den
zuständigen Ausschuss Europa, Kultur und Medien, Jörg Kellner,
heute nach entsprechenden Medienberichten erklärt. „Nach außen hin
inszeniert sich die AfD gerne als Anti-Stasi-Partei. Spätestens bei der
Ausschussberatung unseres Gesetzentwurfs wird die AfD Farbe bekennen
müssen, wie ernst sie es mit der Aufarbeitung auch
mit Blick auf die eigenen Mitglieder meint“, erklärte Kellner.
Im
Gegensatz zur rot-rot-grünen Minderheitskoalition, die nach langer
Weigerung vor der Sommerpause doch noch eine – allerdings abgespeckte –
Version des alten Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes
vorschlug, hatte die CDU-Fraktion mit der Änderung des
Abgeordnetengesetzes einen inhaltlich weitergehenden Entwurf vorgelegt.
Nach diesem soll die Überprüfung der Abgeordneten dauerhaft erweitert
werden auf Personen, die gegenüber der Stasi „rechtlich oder
faktisch weisungsbefugt waren“. Außerdem pocht die CDU im Falle eines
gesicherten positiven Befunds auf das Recht der Überprüfungskommission
des Landtags, durch Beschluss feststellen zu können, „dass das
betroffene Mitglied das Ansehen des Landtags belastet“.
„Auch hier wird es spannend zu beobachten, wie gründlich die AfD vor
der eigenen Haustür kehrt. Für die CDU-Landtagsfraktion steht jedenfalls
fest, dass wir den SED-Opfern eine solche klare Positionierung schuldig
sind“, machte Kellner deutlich.
Felix Voigt
Pressesprecher
Pressesprecher
Erfurt, 21.07.2020
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