Stadtrat beschließt Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung
Nordhausen
(psv) Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat die Änderung der Satzung
zur Erhebung
von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der
Stadt Nordhausen beschlossen. Das bedeutet, dass zukünftig für einzelne
Sondernutzungen wie z. B. Wirtschaftsgärten, Warenauslagen,
Werbeaufsteller keine Sondernutzungsgebühren erhoben
werden. Auch die Aufstellung in den Einkaufsstraßen von Blumenkübeln,
Dekogegenständen, Tischen und Stühlen zum Verweilen sollen gebührenfrei
sein. Darüber hinaus wird die Gebührenreduzierung um 50 Prozent bei der
Neuerrichtung von Elektrotankstellen und den
dazugehörigen Stellflächen von 3 auf 10 Jahre verlängert.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen