Stadtrat hat Finanzierung der Gemeinschaftsverpflegung in Kitas beschlossen
Nordhausen (psv) Im Rahmen der gestrigen Stadtratssitzung hat der Stadtrat
beschlossen, im
Haushaltsjahr 2021 die Finanzierung der Gemeinschaftsverpflegung in den
Kindertageseinrichtungen fortzusetzen. Das bedeutet, dass die Kosten
für das
technische Personal zur Vorbereitung, Zubereitung und Nachbereitung der
Verpflegung, inklusive der Personalnebenkosten, von der Stadt
Nordhausen bezuschusst werden.
Eine
Umlage der Kosten für das technische Personal würde für Eltern
bedeuten, neben dem Elternbeitrag
und den Lebensmittelkosten, eine zusätzliche Belastung ohne eine
einheitliche Erstattungsmöglichkeit bei niedrigen Familieneinkommen zu
haben. „Die Stadt Nordhausen möchte daher, im Rahmen der sozialen
Daseinsfürsorge, bis zu einer verbindlichen Regelung die
Gemeinschaftsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen wie in den
Vorjahren unterstützen“, heißt es in der Begründung der
Beschlussvorlage.
Der
Zuschuss solle zum einen ermöglichen, dass vorhandene betriebliche
Strukturen der Träger
sowie vertragliche Verpflichtungen beibehalten werden können und damit
finanziell gesichert sind und zum anderen die bestehende Qualität in der
Gemeinschaftsverpflegung durch regionale Anbieter zu erhalten.
Die
mit dem Zuschuss unterstützte gleichberechtigte Beteiligung aller
Kinder an den Mahlzeiten stärke außerdem nicht nur das
Gemeinschaftsgefühl in den Kindergruppen,
sondern präge ganz nebenbei Lebensgewohnheiten und unterstütze eine
gesunde Ernährungsweise.
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