Freitag, 1. September 2017

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl 2017 liegen zur Einsichtnahme bereit

Gemäß §17 Absatz 1 Bundeswahlgesetz liegen nächste Woche (vom 4. bis 8. September 2017) zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinden die Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme bereit.

Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik am 01. September 2017

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