Mittwoch, 20. September 2017

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Was ist, wenn ich am Wahltag plötzlich erkranke und welche Möglichkeiten der Stimmabgabe habe ich?

Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenn er infolge Krankheit, hohen Alters oder eines körperlichen Gebrechens das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.


Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik am 20. Sept. 2017

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