Mittwoch, 27. September 2017
Entwurf der neuen EU-Ökoverordnung nicht praxistauglich
Olaf Müller: Koexistenz darf nicht gefährdet werden
Ab heute findet in Lüneburg die Agrarministerkonferenz statt. Ein Beschlussvorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sieht vor, dass die Länder sich dafür einsetzen, dem Entwurf der Revision der EU-Ökoverordnung nicht zuzustimmen. Dazu erklärt Olaf Müller, Sprecher für Landwirtschaft der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Die Kritik der Bundesländer ist richtig. Der Entwurf ist noch weit von der Praxistauglichkeit entfernt. Allein 60 ungelöste Fragen sollen in nachgeordnete Verfahren delegiert werden. Dies würde auf Jahre zu einer Rechtsunsicherheit führen und der Entwicklung des Ökolandbaus bremsen.“
Olaf Müller kritisiert zudem die inhaltliche Ausrichtung des Entwurfs: „Der Umstieg von der Prozesskontrolle hin zu einer Produktkontrolle hat ein gravierendes Problem: Die Ökolandwirtschaft würde verantwortlich gemacht für Kontaminationen, die sie nicht verursacht hat. Praktisch hieße das, dass die Koexistenz von konventionell und ökologisch bewirtschafteten Flächen nicht mehr funktionieren würden. Denn wie sollte denn die Ökolandwirtin ihren konventionellen Nachbarn kontrollieren, ohne dass dies zu Konflikten führt?“
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen am 27.09.2017
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen