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Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2017 fordert Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley die
Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern: „Leider werden die Interessen
und Rechte von Kindern noch nicht überall in Deutschland ausreichend
beachtet. Deshalb will ich mich weiter dafür einsetzen, die Kinderrechte
im Grundgesetz zu verankern. Der Schutz und die Förderung ihrer Rechte,
die besondere Berücksichtigung ihres Wohls bei jedem staatlichen
Handeln und die Pflicht, Kinder und Jugendliche zu beteiligen, wenn es
um sie geht, gehören dorthin, wo die grundlegenden Werte unseres
Zusammenlebens geregelt sind.“
Anlässlich des Weltkindertages
machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland auf die Kinderrechte
aufmerksam. In diesem Jahr werden mit dem Motto „Kindern eine Stimme
geben“ die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern in den Mittelpunkt
gestellt: Gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen haben
alle Kinder das Recht auf Mitbestimmung, wenn es um ihre Belange geht.
„Die
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist eine große
gesellschaftliche Errungenschaft. Sie gibt die Richtung vor: Parlamente,
Verwaltungen und Gerichte müssen die Interessen von Kindern und
Jugendlichen als einen vorrangigen Gesichtspunkt berücksichtigen“,
erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley.
Der
Weltkindertag wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen 1954
ins Leben gerufen, um die Rechte der Kinder zu stärken. Über 140
Staaten begehen den Weltkindertag, um auf die Rechte der Kinder
aufmerksam zu machen. Bereits vor 25 Jahren unterzeichnete Deutschland
die VN-Kinderrechts-konvention. Die UN-Kinderrechtskonvention enthält
mit ihren 54 Artikeln spezifische Rechte zum Schutz, zur Förderung und
zur Beteiligung von Kindern.
Mitteilung des BMFSFJ am 19. Sept. 2017 |
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